Stadt Braunschweig schränkt Beregnung aufgrund niedriger Wasserstände ein
Braunschweig () – Die Stadt Braunschweig hat aufgrund der geringen Niederschläge eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Entnahme von Wasser aus Brunnen und Oberflächengewässern zu Beregnungszwecken einschränkt. Dies teilte die Untere Wasserbehörde mit.
Die Regelung tritt am 1. Juli in Kraft und betrifft die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen sowie öffentlichen und privaten Grünflächen, einschließlich Sportanlagen.
Die Beregnung ist täglich zwischen 12 und 18 Uhr bei Temperaturen über 20 Grad Celsius ab 11 Uhr untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind verdunstungsarme Bewässerungssysteme wie Tröpfchenbewässerung sowie die Bewässerung von Beeten und Bäumen mit Schlauch oder Brause.
Die Untersagung gilt sowohl für Wasserentnahmen aus Brunnen als auch für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.
Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass viele kleinere Gewässer bereits aufgrund der niedrigen Niederschläge und gesunkenen Grundwasserstände trocken gefallen sind. Der Abfluss der Oker liegt unter zwei Kubikmetern pro Sekunde, während der Abfluss der Schunter bei unter 0,5 Kubikmetern pro Sekunde liegt.
Die Grundwasserstände haben den Normalbereich unterschritten. Die Allgemeinverfügung ist bis zum 30. September gültig, sofern sie nicht vorher widerrufen wird.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Braunschweig, Untere Wasserbehörde, Oker, Schunter
Wann ist das Ereignis passiert?
Die Regelung tritt am 1. Juli in Kraft und ist bis zum 30. September gültig.
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Braunschweig, Oker, Schunter
Worum geht es in einem Satz?
Die Stadt Braunschweig erlässt aufgrund geringer Niederschläge eine Allgemeinverfügung, die ab dem 1. Juli die Wasserentnahme zur Beregnung von landwirtschaftlichen und privaten Flächen einschränkt, wobei bestimmte Ausnahmen gelten, und die Regelung bis zum 30. September gültig ist.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Allgemeinverfügung in Braunschweig sind die geringen Niederschläge, die zu einem Rückgang der Grundwasserstände und trockenen Gewässern geführt haben. Dies hat die Stadt veranlasst, die Wasserentnahme zur Beregnung einzuschränken, um die Wasserreserven zu schützen.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird berichtet, dass die Stadt Braunschweig aufgrund der geringen Niederschläge eine Allgemeinverfügung erlassen hat, um die Wasserentnahme aus Brunnen und Gewässern zur Bewässerung zu regulieren. Die Maßnahmen wurden von der Unteren Wasserbehörde angekündigt, um den sinkenden Grundwasserständen und den trockenen Bedingungen entgegenzuwirken.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Wasserentnahme aus Brunnen und Oberflächengewässern eingeschränkt, Beregnung von landwirtschaftlichen und privaten Grünflächen untersagt, tägliche Beregnung zwischen 12 und 18 Uhr bei über 20 Grad Celsius ab 11 Uhr verboten, Ausnahme für verdunstungsarme Bewässerungssysteme und Bewässerung mit Schlauch oder Brause, Untersagung gilt für Wasserentnahmen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis, viele kleinere Gewässer trocken gefallen, Grundwasserstände unter Normalbereich, Allgemeinverfügung bis zum 30. September gültig.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Die Informationen stammen lediglich von der Unteren Wasserbehörde, die die Allgemeinverfügung und die aktuellen Wasserbedingungen erklärt.
Braunschweig: Maßnahmen gegen Wasserknappheit
Die Stadt Braunschweig sieht sich aufgrund ungenügender Niederschläge gezwungen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Diese Regelung schränkt die Entnahme von Wasser aus Brunnen und Oberflächengewässern zu Beregnungszwecken ein. Ab dem 1. Juli dürfen landwirtschaftliche Flächen sowie öffentliche und private Grünanlagen nicht mehr zwischen 12 und 18 Uhr bewässert werden. Besonders betroffen sind kleinere Gewässer, deren Wasserstände bereits alarmierend gesunken sind. Die Verfügung gilt bis zum 30. September und könnte verlängert werden, sollte die Lage sich nicht verbessern.
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