Baden-Baden verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Quellen wegen Niedrigwasser

Ein Bild von niedrigen Wasserständen in einem Bach oder Fluss, um Trockenheit zu zeigen.

Baden-Baden verbietet Wasserentnahme aus Bächen und Quellen wegen Niedrigwasser

() – Die Stadt Baden-Baden hat wegen des niedrigen Wasserstands der Oos die Entnahme von aus Bächen und Quellen untersagt. Der Pegel am Aumattstadion liegt mit 19 Zentimetern deutlich unter dem langjährigen Mittel von 47 Zentimetern, wie die Stadtverwaltung mitteilte.

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31. August und kann bei anhaltender Trockenheit verlängert werden.

Die geringen Wasserstände belasten die ökologie erheblich. Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter Sauerstoffmangel und steigenden .

Auch andere Bäche und Waldquellen führen weniger Wasser. Kurze Regenschauer bringen keine Entlastung, da sie nicht tief genug eindringen.

Die Verfügung untersagt das Schöpfen von Wasser mit Eimern, Gießkannen oder Pumpen, sofern keine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Das Tränken von Tieren bleibt erlaubt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Buß geahndet werden.

Die Stadt warnt zudem davor, die nicht als Badestellen ausgewiesenen Gewässer zu betreten, um die Tier- und Pflanzenwelt nicht zusätzlich zu belasten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Wasser (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen in dem Text sind:

Stadt Baden-Baden, Stadtverwaltung.

Wann ist das Ereignis passiert?

Die Verfügung gilt bis zum 31. August.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Baden-Baden

Worum geht es in einem Satz?

Die Stadt Baden-Baden hat aufgrund des niedrigen Wasserstands der Oos und der negativen Auswirkungen auf die Gewässerökologie ein Verbot zur Wasserentnahme aus Bächen und Quellen bis zum 31. August erlassen, das bei anhaltender Trockenheit verlängert werden kann.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das Ereignis in Baden-Baden ist der niedrige Wasserstand der Oos, der mit 19 Zentimetern deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt von 47 Zentimetern liegt. Dies führt zu einer erheblichen Belastung der Gewässerökologie, insbesondere für Fische und Wasserpflanzen, und wird durch anhaltende Trockenheit verursacht.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Stadt Baden-Baden hat aufgrund des niedrigen Wasserstands der Oos die Entnahme von Wasser aus Bächen und Quellen untersagt, um die Gewässerökologie zu schützen. Diese Maßnahme trifft auf öffentliche Aufmerksamkeit, da sie als Reaktion auf die anhaltende Trockenheit und deren negative Auswirkungen auf die Umwelt umgesetzt wurde.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: erhebliche Belastung der Gewässerökologie, Leiden von Fischen, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen unter Sauerstoffmangel und steigenden Temperaturen, reduzierte Wasserführung in anderen Bächen und Waldquellen, keine Entlastung durch kurze Regenschauer, Untersagung des Schöpfens von Wasser ohne wasserrechtliche Erlaubnis, mögliche Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen mit Bußgeld, Warnung vor dem Betreten nicht ausgewiesener Badestellen zur Schonung der Tier- und Pflanzenwelt.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird die Stadtverwaltung von Baden-Baden zitiert, die die Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot aufgrund des niedrigen Wasserstands der Oos bekannt gibt. Die Maßnahme gilt bis zum 31. August und könnte bei anhaltender Trockenheit verlängert werden, um die Gewässerökologie zu schützen.

Problematik des Wasserstands in Baden-Baden

Die Stadt Baden-Baden hat aufgrund des niedrigen Wasserstands der Oos strengere Wasserentnahmeregelungen erlassen. Der aktuelle Pegel am Aumattstadion liegt mit 19 Zentimetern deutlich unter dem durchschnittlichen Wert von 47 Zentimetern. Diese Maßnahme soll die Gewässerökologie schützen, da Fische und Wasserpflanzen unter Sauerstoffmangel leiden. Die Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme gilt bis zum 31. August und kann verlängert werden, falls die Trockenheit anhält. Verstöße gegen die Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden, während das Tränken von Tieren weiterhin erlaubt bleibt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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