EU-Parlament beschließt abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Europäische Gesetzgebung zu Lieferketten in Straßburg

Straßburg () – Das Europäische hat das neue europäische Lieferkettengesetz in abgeschwächter Form auf den Weg gebracht. 428 Abgeordnete stimmten am Dienstag in Straßburg für die , bei 218 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen.

Mit dem Beschluss werden die Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von (CSRD) und zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht (CS3D) vereinfacht, indem die Berichtspflichten reduziert und der Einfluss auf kleinere Unternehmen begrenzt wird. Die Vorgaben gelten nur noch für wenige .

Zudem wird soziale und ökologische Berichterstattung nur noch von EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen verlangt. Für Unternehmen außerhalb der EU wurde die Umsatzgrenze für die Berichterstattung ebenfalls auf 450 Millionen Euro festgelegt, sofern dieser Umsatz in der EU erzielt wird.

Die Sorgfaltspflichten gelten nur für große EU-Konzerne mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Diese Regelungen betreffen auch nicht-europäische Unternehmen, die in der EU einen Umsatz über diesem Schwellenwert erzielen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften bleiben Unternehmen auf nationaler Ebene haftbar und könnten mit Geldstrafen von bis zu drei Prozent des weltweiten Netto-Jahresumsatzes belegt werden.

Die Richtlinie muss noch vom Rat gebilligt werden, was allerdings reine Formsache sein sollte.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Europäisches Parlament, CSRD, CS3D, EU, Rat

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Ereignis fand am Dienstag, den 10. Oktober 2023, statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Straßburg

Worum geht es in einem Satz?

Das Europäische Parlament hat ein abgeschwächtes Lieferkettengesetz beschlossen, das die Reporting-Pflichten für Unternehmen vereinfacht und nur für große Unternehmen gilt, während kleinere Unternehmen entlastet werden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Bedürfnis nach nachhaltiger Unternehmensführung
  • Druck von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen
  • Zunehmende gesellschaftliche Erwartungen an Unternehmen
  • Vergleichbare gesetzliche Regelungen in anderen Ländern
  • Notwendigkeit zur Harmonisierung innerhalb der EU
  • Fokus auf große Unternehmen zur Reduzierung administrativer Belastungen für kleine Unternehmen
  • Wirtschaftliche Auswirkungen durch mögliche Sanktionen bei Nichteinhaltung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Nein.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Vereinfachte Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Reduzierung der Berichtspflichten
  • Begrenzung des Einflusses auf kleinere Unternehmen
  • Vorgaben gelten nur für wenige große Unternehmen
  • Soziale und ökologische Berichterstattung nur für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und über 450 Millionen Euro Jahresumsatz
  • Umsatzgrenze für nicht-europäische Unternehmen auf 450 Millionen Euro festgelegt
  • Sorgfaltspflichten gelten nur für große EU-Konzerne mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und über 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz
  • Regelungen betreffen auch nicht-europäische Unternehmen mit entsprechenden Umsätzen in der EU
  • Haftung auf nationaler Ebene bei Nichteinhaltung der Vorschriften
  • Mögliche Geldstrafen von bis zu drei Prozent des weltweiten Netto-Jahresumsatzes
  • Richtlinie muss noch vom Rat gebilligt werden

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein, im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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