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BMI erwägt trotz "Compact"-Schlappe weitere Verbote dieser Art
Berlin () – Das Bundesinnenministerium (BMI) erwägt trotz des gescheiterten Verbotes des Magazins „Compact“ weitere Verbotsverfügungen dieser Art.
„Natürlich schauen wir uns auch für künftige Verbote jetzt genau an, was wir aus diesem Urteil dafür mitnehmen können“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch auf Anfrage der . Dies sei das Ziel einer genauen Auswertung des Beschlusses, mit dem am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht eine Verbotsverfügung gegen „Compact“ aufgehoben hatte. Vereinsverbote blieben „ein anwendbares und mögliches Mittel gegen extremistische Bestrebungen“.
„Compact“-Chef Jürgen Elsässer hatte wiederholt angekündigt, nach Aufhebung des Verbotes eine Schadenersatzforderung im sechsstelligen Bereich gegen die Bundesregierung zu prüfen. Diesbezüglich blieb das Innenministerium am Mittwoch zurückhaltend: Die Frage nach Schadenersatz sei „eine hypothetische Frage“, sagte der Sprecher auf dts-Anfrage.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte bei seiner Urteilsbegründung die Blattmacher von „Compact“ zwar scharf kritisiert und argumentiert, das manche Texte, wie das unkritisch verbreitete „Remigrationskonzept“, gegen die Menschenwürde verstießen, außerdem sei „Compact“ nicht nur ein Medienerzeugnis, sondern verstehe sich selbst als Teil einer Bewegung. Das Vereinsgesetz sei daher prinzipiell anwendbar. Die vom Innenministerium vorgelegten Beispiele reichten aber für ein Verbot nicht aus. Manche Äußerungen ließen sich auch als „überspitzte Kritik“ lesen, und auch polemische Machtkritik sei durch die Meinungsfreiheit schließlich gedeckt, so die Richter.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagt. Begründung: Das Magazin sei ein „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Der neue Innenminister Dobrindt führte das Verfahren nahtlos fort.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jürgen Elsässer am 24.06.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Jürgen Elsässer, Nancy Faeser, Dobrindt
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesinnenministerium, Compact, Jürgen Elsässer, Bundesverwaltungsgericht, Nancy Faeser, SPD, Dobrindt
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am Dienstag, dem 24.06.2025 statt, da an diesem Tag das Bundesverwaltungsgericht eine Verbotsverfügung gegen "Compact" aufgehoben hat. Die vorherige Verbotsverfügung wurde im Juli 2024 angeordnet.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Ereignisse finden in den folgenden Orten statt: Berlin, Bundesverwaltungsgericht.
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundesinnenministerium prüft trotz der Aufhebung des Verbots des Magazins "Compact" durch das Bundesverwaltungsgericht weitere mögliche Verbote, während "Compact"-Chef Jürgen Elsässer eine Schadenersatzforderung gegen die Bundesregierung in Betracht zieht.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war das gescheiterte Verbot des Magazins "Compact" durch das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter hielten die vorgelegten Beispiele für unzureichend, um ein Verbot zu rechtfertigen, obwohl sie die extremistischen Bestrebungen des Magazins kritisierten. Das Bundesinnenministerium erwägt dennoch weitere Verbotsverfügungen.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Artikel beschreibt, dass das Bundesinnenministerium trotz des gescheiterten Verbots des Magazins "Compact" weitere solche Maßnahmen in Betracht zieht und die Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts genau auswerten möchte. Jürgen Elsässer, der Chef von "Compact", plant unterdessen, Schadenersatzforderungen gegen die Bundesregierung zu prüfen, was das Ministerium jedoch als hypothetisch einstuft.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: weitere Verbotsverfügungen des Bundesinnenministeriums, Prüfung einer Schadenersatzforderung im sechsstelligen Bereich durch Jürgen Elsässer, weiterhin anwendbares Mittel (Vereinsverbote) gegen extremistische Bestrebungen, scharfe Kritik am Magazin durch das Bundesverwaltungsgericht, Feststellung, dass die vorgelegten Beispiele für ein Verbot nicht ausreichten, und die Begründung für das Verbot durch die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums (BMI) zitiert. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte: „Natürlich schauen wir uns auch für künftige Verbote jetzt genau an, was wir aus diesem Urteil dafür mitnehmen können.“ Das Ministerium betont, dass Vereinsverbote „ein anwendbares und mögliches Mittel gegen extremistische Bestrebungen“ bleiben.
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