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Dobrindt will sich bei Compact-Verbot nicht positionieren
Berlin () – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will sich beim Verbot des Magazins Compact nicht positionieren.
„Es ist ein laufendes Verfahren und zu laufenden Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag auf Anfrage der in Berlin. Deswegen könne er zu dem Prozess keine Aussage treffen. Den Verbotsentscheid will der Innenminister offenbar aber auch nicht zurücknehmen. „Das Verfahren ist nicht hinfällig. Es läuft“, sagte der Sprecher.
Am Dienstag und Mittwoch hatte die mündliche Verhandlung über das noch von Dobrindts Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) ausgesprochene Compact-Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stattgefunden. Ein Urteil wurde für den 24. Juni angekündigt.
In dem Prozess geht es vor unter anderem darum, ob die Verbotsentscheidung des Bundesinnenministeriums auf Grundlage des Vereinsgesetzes rechtens war. Die damalige Innenministerin hatte dieses herangezogen, als sie im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagte. Begründung: Das Magazin sei ein „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots im August 2024 teilweise ausgesetzt, seitdem erscheint „Compact“ vorläufig wieder.
Sollte der Prozess aus Sicht des Magazins verloren gehen, haben die Verteidiger bereits einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jürgen Elsässer am 10.06.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Alexander Dobrindt, Nancy Faeser, Jürgen Elsässer
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesinnenministerium, Alexander Dobrindt, CSU, Compact, Nancy Faeser, SPD, Bundesverwaltungsgericht, Compact-Magazin GmbH, Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum, an dem die mündliche Verhandlung stattfand, ist der Dienstag und Mittwoch (möglicherweise der 25. und 26. Juni 2025), und das Urteil wird für den 24. Juni 2025 angekündigt.
Das Verbot des Magazins wurde im Juli 2024 ausgesprochen.
Es gibt jedoch kein spezifisches Datum für das aktuelle Ereignis, somit wäre die Antwort auf das Datum des beschriebenen Ereignisses: Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Leipzig.
Worum geht es in einem Satz?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt äußert sich nicht zum laufenden Verbot des Magazins Compact, dessen rechtmäßige Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht geprüft wird, während das Magazin im Falle eines verlorenen Prozesses weitere rechtliche Schritte in Erwägung zieht.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist das Verbot des Magazins "Compact" aufgrund der Einschätzung, dass es als "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" fungiert. Dieses Verbot wurde von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im Juli 2024 ausgesprochen, was zu einem laufenden rechtlichen Verfahren führte, dessen Entscheidung nun vor dem Bundesverwaltungsgericht steht.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die Politik, vertreten durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, bleibt neutral und äußert sich nicht zum laufenden Verfahren über das Verbot des Magazins Compact, während das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Verbotsentscheidung befindet. Das Magazin selbst plant, im Falle einer Niederlage vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:
- Verbot des Magazins Compact,
- laufendes Verfahren,
- keine Positionierung des Innenministers,
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 24. Juni,
- mögliche Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht,
- mögliche Anfechtung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Ein Sprecher des Innenministeriums äußerte, dass sich der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zu dem Verbot des Magazins Compact nicht positionieren kann, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt: "Wir äußern uns grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren."
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