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Bundesverwaltungsgericht kippt "Compact"-Verbot
Leipzig () – Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Magazins „Compact“ durch das Innenministerium aufgehoben. Zwar sei das Vereinsgesetz auch auf eine GmbH anwendbar, die verbotsrelevanten Äußerungen erreichten aber nicht die notwendige Schwelle, hieß es von den Richtern am Dienstag zur Begründung.
Gleichzeitig sparte das Gericht nicht mit Kritik an dem von Jürgen Elsässer herausgegebenen Magazin: So verstoße das unkritisch verbreitete Remigrationskonzept gegen die Menschenwürde, außerdem sei „Compact“ nicht nur ein Medienerzeugnis, sondern verstehe sich selbst als Teil einer Bewegung.
Es wurde klar: Hätte „Compact“ noch etwas krassere Texte verbreitet, wäre ein Verbot auf Basis des Vereinsgesetzes nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts womöglich doch durchgekommen.
Die vorgelegten Beispiele reichten hierzu aber offenbar nicht aus. Manche Äußerungen ließen sich auch als „überspitzte Kritik“ lesen, und auch polemische Machtkritik sei durch die Meinungsfreiheit schließlich gedeckt, so die Richter.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen Gesellschaft untersagt.
Begründung: Das Magazin sei ein „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots im August 2024 bereits teilweise ausgesetzt, seitdem erschien „Compact“ wieder, nun fiel auch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Jürgen Elsässer am 24.06.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Jürgen Elsässer, Nancy Faeser
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: Bundesverwaltungsgericht, Innenministerium, Compact-Magazin GmbH, Nancy Faeser, SPD.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am Dienstag statt, wobei das genaue Datum nicht angegeben ist. Es wird jedoch auf den Juli 2024 verwiesen, als das Verbot durch Nancy Faeser verhängt wurde, und auf August 2024, als der Sofortvollzug teilweise ausgesetzt wurde. Das Datum des Fotos ist der 24.06.2025.
Zusammengefasst:
- Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Nicht erwähnt (nur der Wochentag "Dienstag")
- Verbot durch Nancy Faeser: Juli 2024
- Aussetzung des Sofortvollzugs: August 2024
- Datum des Fotos: 24.06.2025
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Leipzig
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Magazins "Compact" durch das Innenministerium aufgehoben, da die als problematisch erachteten Äußerungen nicht die notwendige Schwelle für ein Verbot erreichten, gleichzeitig äußerte das Gericht jedoch Kritik an den Inhalten des Magazins.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für das Verbot des Magazins "Compact" war die Auffassung des Innenministeriums, dass es als "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" dient. Dies führte zu einer Entscheidung, die jedoch vom Bundesverwaltungsgericht später aufgehoben wurde, da die geäußerten Inhalte nicht die notwendige Schwelle für ein Verbot erreichten.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Magazins "Compact" durch das Innenministerium aufgehoben, da die beanstandeten Äußerungen nicht die notwendige Schwelle für ein Verbot erreichten, obwohl das Gericht das Magazin kritisch bewertete. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das Verbot als Maßnahme gegen ein "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" begründet, stieß aber auf Rechtfertigungen für die Meinungsfreiheit seitens des Gerichts.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: Aufhebung des Verbots des Magazins "Compact", keine ausreichenden verbotsrelevanten Äußerungen, Kritik am Remigrationskonzept, Verstoß gegen die Menschenwürde, "Compact" als Teil einer Bewegung, mögliches Verbot bei krasseren Texten, Rückkehr zur Veröffentlichung des Magazins, teilweise Aussetzung des Verbots im August 2024.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts zitiert. Die Richter erklärten, dass das von Jürgen Elsässer herausgegebene Magazin "Compact" zwar das unkritisch verbreitete Remigrationskonzept gegen die Menschenwürde verstößt und sich als Teil einer Bewegung versteht, aber die verbotsrelevanten Äußerungen nicht die notwendige Schwelle für ein Verbot erreichen.
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Leipzig ist eine pulsierende Stadt in Sachsen, bekannt für ihre reiche Geschichte und kulturelle Vielfalt. Die Stadt hat in den letzten Jahren einen beeindruckenden Wandel durchlebt und zieht immer mehr Menschen an. Leipzig ist berühmt für seine lebendige Musik- und Kunstszene, die sowohl Einheimische als auch Touristen begeistert. Auch die wirtschaftliche Entwicklung zeigt einen positiven Trend, was zu einer stetigen Zuwanderung führt. Zudem ist Leipzig ein wichtiger Standort für Bildung und Forschung, in dem zahlreiche Hochschulen und Instituten ansässig sind.
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