Analyse: Compact profitiert von Verbotsverfahren
Jena () – Nach Einschätzung von Forschenden am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena (IDZ) hat das rechtsextreme Compact-Magazin von dem Verbotsverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig messbar bei der Anhängerschaft der Szene profitieren können.
„Nicht nur die mediale Aufmerksamkeit rund um das Verbot ließ sämtliche Social-Media-Metriken steigen – bemerkenswert ist vor allem, wie nachhaltig das Compact-Magazin diese in Reichweitenzuwächse ummünzen konnte“, sagte Christian Donner, Senior Data Scientist am IDZ, den Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). Auf der Online-Plattform Telegram hat Compact heute mehr als 80.000 Fans.
Im Anschluss an das kurzzeitige Verbot des Magazins im Sommer 2024 stellte das Forschungsteam nach eigenen Angaben ein „enormes langfristiges Wachstum“ fest. 20.000 neue Anhänger hätte das Magazin auf Telegram gewonnen – eine Steigerung von mehr als 30 Prozent. Das Wachstum auf der Plattform X, früher Twitter, hat sich laut der Jenaer Wissenschaftler sogar vervierfacht. Starke Zuwächse gab es demnach auch bei der Videoplattform YouTube.
IDZ-Mitarbeiterin Franziska Martini sagte: „Der Telegram-Kanal von Compact hatte nach dem kurzzeitigen Verbot 2024 den stärksten Zuwachs an Abonnenten zu verzeichnen.“ Das deute darauf hin, dass Nutzer bei Verboten und Sperrungen gezielt nach Alternativen suchen, um an Inhalte zu gelangen, sagte Martini. „Compact ist ein wichtiges Bindeglied zwischen verschiedenen Milieus am rechten Rand. Das sehen wir daran, dass Inhalte von populistischen bis hin zu verschwörungsideologischen Gruppen rezipiert werden.“
Zwei Tage lang hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang Juni über das rechtsextremistische Compact-Magazin verhandelt – am Dienstag will es in Leipzig sein Urteil fällen. Entschieden wird, ob das im Juli 2024 vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot der Compact-Magazin GmbH bestehen bleibt.
Diese gibt nicht nur das Magazin heraus, sondern betreibt auch einen Kanal etwa auf der Videoplattform YouTube. In einem vom Kläger angestrengten Eilverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot im August 2024 zunächst teilweise und vorläufig außer Vollzug gesetzt (BVerwG 6 VR 1.24). Grund waren vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit. Damit konnte das Blatt vorerst wieder erscheinen.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Jürgen Elsässer (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Jürgen Elsässer, Christian Donner, Franziska Martini
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ), Compact-Magazin, Bundesverwaltungsgericht, Funke-Mediengruppe, Telegram, YouTube, Bundesinnenministerium, BVerwG.
Wann ist das Ereignis passiert?
Sommer 2024 und Anfang Juni 2024 (für die Verhandlung), sowie Juli 2024 (für das Verbot durch das Bundesinnenministerium) und August 2024 (für die teilweise Aufhebung des Verbots).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die beschriebenen Ereignisse finden an folgenden Orten statt:
Jena, Leipzig
Worum geht es in einem Satz?
Forschende am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena berichten, dass das rechtsextreme Compact-Magazin durch das Verbotsverfahren des Bundesverwaltungsgerichts im Sommer 2024 einen signifikanten Anstieg seiner Anhängerschaft verzeichnen konnte, insbesondere auf Plattformen wie Telegram und X.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Das beschriebene Ereignis ist im Kontext eines Verbotsverfahrens gegen das rechtsextreme Compact-Magazin zu verstehen. Dieser rechtliche Prozess wird von einem Verbot des Bundesinnenministeriums im Juli 2024 ausgelöst, das auf Bedenken bezüglich der Verhältnismäßigkeit des Verbots basiert. Das darauf folgende mediale Interesse führt zu einem signifikanten Anstieg der Anhängerschaft des Magazins, insbesondere auf Plattformen wie Telegram.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Artikel beschreibt, dass das rechtsextreme Compact-Magazin durch die mediale Aufmerksamkeit rund um das Verbotsverfahren signifikant in seiner Anhängerschaft gewachsen ist; insbesondere auf Plattformen wie Telegram und X (ehemals Twitter) konnte es große Zuwächse verzeichnen. Forschende stellen fest, dass solche Verbote oft dazu führen, dass Nutzer gezielt nach alternativen Informationsquellen suchen, was das Wachstum des Magazins begünstigt.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: messbares Profitieren des Compact-Magazins bei der Anhängerschaft, steigende Social-Media-Metriken, nachhaltige Reichweitenzuwächse, 20.000 neue Anhänger auf Telegram, Steigerung von mehr als 30 Prozent auf Telegram, vervierfachtes Wachstum auf der Plattform X, starke Zuwächse bei YouTube, gezielte Suche nach Alternativen bei Verboten, Compact als Bindeglied zwischen verschiedenen Milieus am rechten Rand.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Christian Donner, Senior Data Scientist am Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena (IDZ), zitiert. Er betont, dass das rechtsextreme Compact-Magazin durch das Verbotsverfahren des Bundesverwaltungsgerichts messbar von einer erhöhten medialen Aufmerksamkeit profitiert hat, was sich nachhaltig in Reichweitenzuwächsen niedergeschlagen hat.
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