Brauer-Bund für Ende des "begleiteten Trinkens" ab 14 Jahren

Mann trinkt Bier, symbolisiert Debatte über Jugendschutz und Altersgrenzen beim Alkoholkonsum.

Brauer-Bund für Ende des "begleiteten Trinkens" ab 14 Jahren

() – Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bunds, Holger Eichele, spricht sich für ein gesetzliches Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von Jugendlichen ab 14 Jahren aus. „Wir befürworten eine Gesetzesänderung, mit der die Ausnahmeregelung für jüngere Personen ersatzlos gestrichen wird und die bewährte Altersgrenze bei 16 Jahren verbleibt“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe).

Ähnlich äußerte sich Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbunds. Er sagte der Zeitung: „Es ist begrüßenswert, Kinder unter 16 Jahren besser vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen und das Jugendschutzgesetz entsprechend anzupassen.“

Die Gesundheitsminister der Länder wollen das sogenannte begleitete Trinken für Jugendliche ab 14 Jahren abschaffen. Die Ressortchefs der Länder riefen am Donnerstag bei ihrer Jahrestagung im thüringischen Weimar den Bund auf, das Jugendschutzgesetz entsprechend zu ändern.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Biertrinkender Mann (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Holger Eichele, Daniel Grein

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Deutscher Brauer-Bund, Rheinische Post, Kinderschutzbund, Gesundheitsminister der Länder, Bund, Jugendschutzgesetz

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Weimar.

Worum geht es in einem Satz?

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bunds und der Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbunds fordern ein gesetzliches Verbot des begleiteten Trinkens für Jugendliche unter 16 Jahren, um deren Gesundheit besser zu schützen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für die Diskussion über ein gesetzliches Verbot des begleiteten Trinkens von Jugendlichen ab 14 Jahren ist das Bestreben der Gesundheitsminister der Länder, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu verbessern. Die angepasste Gesetzesregelung soll die bewährte Altersgrenze von 16 Jahren für den Alkoholgenuss beibehalten und die Ausnahmeregelung für jüngere Personen abschaffen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird beschrieben, dass sowohl der Deutsche Brauer-Bund als auch der Kinderschutzbund sich für ein gesetzliches Verbot des begleiteten Trinkens von Jugendlichen ab 14 Jahren aussprechen, um den Schutz der Kinder vor Alkoholkonsum zu stärken. Zudem fordern die Gesundheitsminister der Länder eine Anpassung des Jugendschutzgesetzes, um die Altersgrenze beizubehalten.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: gesetzliches Verbot des begleiteten Trinkens von Jugendlichen ab 14 Jahren, bessere Schutzmaßnahmen für Kinder unter 16 Jahren, Anpassung des Jugendschutzgesetzes entsprechend, Abschaffung des begleiteten Trinkens für Jugendliche ab 14 Jahren.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bunds, spricht sich für ein gesetzliches Verbot des begleiteten Trinkens von Jugendlichen ab 14 Jahren aus und fordert, die Altersgrenze bei 16 Jahren beizubehalten. Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbunds, unterstützt dies ebenfalls und betont die Notwendigkeit, Kinder unter 16 Jahren besser vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen.

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