Hubig mahnt Dobrindt zu Begründung für Zurückweisungen

Stefanie Hubig fordert rechtliche Klarheit zu Asylbewerber-Zurückweisungen an deutschen Grenzen.

Hubig mahnt Dobrindt zu Begründung für Zurückweisungen

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Bundesinnenminister (CSU) aufgefordert, nach dem negativen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin möglichst bald eine Begründung nachzureichen dafür, warum die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen trotzdem rechtlich haltbar sein soll.

„Auf deutsches allein können diese Zurückweisungen nicht gestützt werden – so viel steht fest“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Der Bundesinnenminister ziehe deshalb ergänzend eine Vorschrift aus dem Recht der EU heran: Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Hubig fuhr fort: „Wenn der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass Artikel 72 nicht gegeben ist, dann ist es das allerletzte Wort. Bis zu einer Klärung durch den Europäischen Gerichtshof kann es jedoch dauern.“

Für sie sei deshalb klar: „Der Bundesinnenminister muss nun sehr rasch die von ihm zugesagte Begründung nachliefern. Sollten unabhängige deutsche Gerichte dann immer noch zu der Auffassung gelangen, dass diese Zurückweisungen rechtswidrig sind, wäre es schwer vermittelbar, solange daran festzuhalten, bis auch der Europäische Gerichtshof dazu geurteilt hat.“

Die SPD-Politikerin sagte ferner, dass es grundsätzlich „sehr schwer sein“ werde, „eine Begründung zu liefern, die den Voraussetzungen von Artikel 72 genügt“. Der Bundesinnenminister habe die Zurückweisungen jedenfalls „in eigener Verantwortung angeordnet“. Und das Verwaltungsgericht Berlin habe in drei Eilverfahren „Zurückweisungen für rechtswidrig erklärt“.

Hubig sagte: „Fest steht, wir werden weitere gerichtliche Entscheidungen sehr genau beobachten. Und natürlich werden wir dann auch darüber sprechen, ob man mit Blick darauf an den Zurückweisungen von Asylsuchenden festhalten kann.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig (Archiv)
💬 Kommentare hier erwünscht

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig, Alexander Dobrindt

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD, Bundesinnenministerium, Alexander Dobrindt, CSU, Verwaltungsgericht Berlin, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Europäischer Gerichtshof, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sorgt sich um die rechtliche Grundlage der Asylbewerber-Zurückweisungen an den deutschen Grenzen und fordert Bundesinnenminister Dobrindt auf, schnell eine Begründung nachzureichen, während sie auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wartet.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund des beschriebenen Ereignisses sind rechtliche Auseinandersetzungen über die Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen. Ein negatives Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin stellte fest, dass diese Zurückweisungen nicht allein auf deutschem Recht basieren können. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert daher eine schnelle und rechtlich fundierte Begründung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für diese Praxis, während die Möglichkeit weiterer gerichtlicher Klärungen besteht.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auffordert, schnell eine rechtliche Begründung für die Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen nachzureichen. Sie betont, dass die aktuelle Rechtslage unklar ist und eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof abgewartet werden müsse, während sie die Situation kritisch beobachtet und mögliche weitere gerichtliche Entscheidungen in Betracht zieht.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:

1. Notwendigkeit einer Begründung für die Zurückweisung von Asylbewerbern,
2. Mögliche rechtliche Haltbarkeit der Zurückweisungen unter Artikel 72 des AEUV,
3. Warten auf eine Klärung durch den Europäischen Gerichtshof,
4. Schwierigkeiten bei der Begründung, die den Voraussetzungen von Artikel 72 genügt,
5. Unabhängige deutsche Gerichte könnten die Zurückweisungen als rechtswidrig erklären,
6. Beobachtung weiterer gerichtlicher Entscheidungen,
7. Diskussion über die Fortsetzung der Zurückweisungen, abhängig von den Urteilen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf, nach dem negativen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin schnell eine rechtliche Begründung für die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen nachzureichen, und betont, dass diese Zurückweisungen nicht allein auf deutsches Recht gestützt werden können. Hubig weist darauf hin, dass es schwierig sein wird, eine passende Begründung zu finden, da die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts bereits als rechtswidrig erklärt wurden.

Berlin: Eine Stadt der Gegensätze

Berlin ist die pulsierende Hauptstadt Deutschlands, bekannt für ihre bewegte und kulturelle Vielfalt. Die Stadt vereint historische Stätten wie das Brandenburger Tor mit modernem urbanem Leben. Sie ist ein Zentrum für kreative Köpfe, Künstler und Innovatoren aus aller Welt. Mit ihrer lebhaften Kunstszene, unzähligen Museen und einem breiten gastronomischen Angebot zieht Berlin jährlich Millionen von an. Gleichzeitig ist die Stadt ein wichtiger politischer Ort, wo Entscheidungen über deutsche und europäische Politik getroffen werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert