Bisher sechs Klagen gegen Zurückweisungen von Asylbewerbern

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Bisher sechs Klagen gegen Zurückweisungen von Asylbewerbern

() – Insgesamt gibt es bisher sechs Klagen von Asylbewerbern gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des „Stern“ hervor.

Im Mai hatten drei Somalier erfolgreich gegen ihre Zurückweisung vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte nun mit: „Es sind zum jetzigen Zeitpunkt drei weitere gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden anhängig.“

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte damals unter anderem eine zu schlechte Begründung der Zurückweisungen angemahnt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte danach Nachbesserungen versprochen. Diese will das Ministerium aber erst vor Gericht liefern. Ein Sprecher erklärte: Die „Begründung für die Inanspruchnahme des Art. 72 AEUV werden wir im Hauptsacheverfahren beibringen.“

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im , Alexander Throm, sagte dem „Stern“ dazu: „In unserem Rechtsstaat ist es selbstverständlich, dass Gerichte angerufen werden können.“ Dies sei bei den Zurückweisungen zu erwarten gewesen. „Es handelt sich aber um eine grundsätzliche europarechtliche Frage, die dann auch nur vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden kann“, sagte Throm.

Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der , kritisierte dagegen: „Bis heute kann das federführende maßgebliche Fragen nicht beantworten.“ Dessen Rechtsauffassung sei „abwegig“, sagte von Notz dem „Stern“. „Mit Nachdruck fordern wir Innenminister Dobrindt noch einmal dazu auf, von den Zurückweisungen Abstand zu nehmen und die versprochenen, längst überfälligen Begründungen der Maßnahmen nachzuliefern.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Grenze zwischen Polen und (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind:

Alexander Dobrindt, Alexander Throm, Konstantin von Notz.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesinnenministerium, Stern, Verwaltungsgericht Berlin, Alexander Dobrindt (CSU), Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm, Europäischer Gerichtshof, Konstantin von Notz, Grüne

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Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

- Deutschland
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Worum geht es in einem Satz?

Sechs Klagen von Asylbewerbern gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze sind anhängig, wobei ein Verwaltungsgericht bereits eine mangelhafte Begründung der Zurückweisungen bemängelte und Verbesserungen von Bundesinnenminister Dobrindt angekündigt wurden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Hintergrund für die genannten Klagen von Asylbewerbern gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze liegt in der rechtlichen Auseinandersetzung um die Begründungen für diese Zurweisungen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte bemängelt, dass die Begründungen unzureichend waren, was zu den Rechtsstreitigkeiten führte. Bundesinnenminister Dobrindt versprach, die fehlenden rechtlichen Erklärungen nachzureichen, während gleichzeitig politischer Druck und Kritik bezüglich der Vorgehensweise der Regierung aufkamen.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass die Politik auf die sechs Klagen von Asylbewerbern gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze reagiert hat. Bundesinnenminister Dobrindt versprach Nachbesserungen, während Kritiker wie Konstantin von Notz forderten, dass die Begründungen für die Zurückweisungen umgehend nachgeliefert werden sollten.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die genannten Folgen oder Konsequenzen im Artikel sind:

sechs Klagen von Asylbewerbern, drei erfolgreiche Klagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin, Nachbesserungen versprochen, rechtliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof, Kritik an der Rechtsauffassung des Innenministeriums, Forderung nach Abstandnahme von Zurückweisungen, verspätete Begründungen der Maßnahmen.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Alexander Throm, dem innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, zitiert. Er betont, dass es in einem Rechtsstaat selbstverständlich ist, Gerichte anzurufen, und weist darauf hin, dass es sich um eine grundlegende europarechtliche Frage handelt, die vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden sollte.

Zusätzlich wird auch die Kritik von Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der Grünen, zitiert, der das Innenministerium auffordert, die Rückweisungen zu überdenken und die ausstehenden Begründungen nachzuliefern.

Berlin und die Asylklagen

Berlin ist nicht nur die deutsche Hauptstadt, sondern auch ein Zentrum für rechtliche Auseinandersetzungen im Bereich Asyl. Aktuell gibt es sechs Klagen von Asylbewerbern, die gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze vorgehen. Die rechtlichen Herausforderungen zeigen sich besonders in den jüngsten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, das eine unzureichende Begründung der Zurückweisungen kritisiert hat. Innenminister Dobrindt kündigte Nachbesserungen an, jedoch blieben diese bisher aus. Die Debatte führt zu einer intensiven Diskussion über europarechtliche Fragen und die Verantwortung Deutschlands in Bezug auf den Asylprozess.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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