Asyl: Dobrindt will Notlagen-Klärung durch EuGH
Berlin () – Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Entscheidung über die Zurückweisung von Asylbewerbern an deutschen Grenzen dem Europäischen Gerichtshof überlassen und trotz des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts an seinem Kurs festhalten.
Letzteres habe „angemerkt, dass unsere Begründung für die Anwendung von Artikel 72 – einer Ausnahmeregel im Europäischen Recht – nicht ausreichend ist“, sagte der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). „Wir werden eine ausreichende Begründung liefern, aber darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden.“
Dobrindt bekräftigte, dass er sich von der Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht beirren lassen will. „Wir halten an unserem Kurs und den verstärkten Grenzkontrollen fest.“
Er sei „der Überzeugung, dass wir uns mit unseren Maßnahmen innerhalb des europäischen Rechts bewegen“, so Dobrindt. „Wir müssen die Migrationswende auch deswegen herbeiführen, um zu vermeiden, dass politische Kräfte wie die AfD in die Lage kommen, radikale Lösungen umzusetzen.“
Auf die Frage, worin die Notlage bestehe, antwortete Dobrindt, es gehe „darum, dass Deutschland in so vielen wichtigen Lebensbereichen überfordert ist“. Städte, Gemeinden und Landkreise seien am Limit. „Der Wohnungsmarkt, Kindergärten und Schulen, unser Gesundheitssystem – die Überforderung ist an vielen Stellen sehr konkret. Wir stehen an einem gesellschaftlichen Kipppunkt“, sagte er. Daraus entstehe eine Notwendigkeit zum Schutz der öffentlichen Ordnung. „Ich halte die Anwendung von Artikel 72 für begründet.“
Scharf kritisierte Dobrindt die Drohungen gegen die Berliner Verwaltungsrichter. Kritik an Gerichtsentscheidungen sei in einem Rechtsstaat durchaus möglich. „Absolut nicht akzeptabel ist aber, wenn Gewaltandrohungen und Einschüchterungsversuche gegenüber Richtern stattfindet“, so der Minister. „Das kann ich nur verurteilen.“
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte sich in seinem Urteil bereits auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bezogen, in dem dieser genauer definiert, wie die in Artikel 72 AEUV genannte „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ und der „Schutz der inneren Sicherheit“ auszulegen sind. Der Begriff „öffentliche Ordnung“ setze voraus, dass eine „erhebliche Gefahr“ vorliegt, die ein „Grundinteresse der Gesellschaft berührt“. Die öffentliche Sicherheit könne durch „die Beeinträchtigung des Funktionierens der Einrichtungen des Staates und seiner wichtigen öffentlichen Dienste sowie das Überleben der Bevölkerung ebenso wie die Gefahr einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen oder des friedlichen Zusammenlebens der Völker oder eine Beeinträchtigung der militärischen Interessen“ berührt werden.
Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
Bildhinweis: | Alexander Dobrindt am 03.06.2025 |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Alexander Dobrindt
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CSU, Europäischer Gerichtshof, Berliner Verwaltungsgericht, Funke-Mediengruppe, AfD
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum: 03.06.2025
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Die Ereignisse finden in Berlin statt.
Worum geht es in einem Satz?
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will trotz eines Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts die Entscheidung über die Zurückweisung von Asylbewerbern an den Europäischen Gerichtshof überlassen und an seinen verstärkten Grenzkontrollen festhalten, um die öffentliche Ordnung in Deutschland zu schützen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Stellungnahme von Innenminister Alexander Dobrindt ist die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, das die Begründung für die Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen als unzureichend bewertete. Dobrindt möchte dennoch an seinen geplanten Maßnahmen festhalten, um einer Überforderung durch Migration entgegenzuwirken und um radikalen politischen Kräften entgegenzutreten.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird beschrieben, dass Innenminister Alexander Dobrindt trotz der Kritik des Berliner Verwaltungsgerichts an seinem Kurs zur Zurückweisung von Asylbewerbern festhält und die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof überlassen möchte. Er betont die Notwendigkeit der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Deutschland und verurteilt Drohungen gegen Richter.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: Überforderung Deutschlands in wichtigen Lebensbereichen, politische Kräfte wie die AfD könnten radikale Lösungen umsetzen, Notwendigkeit zum Schutz der öffentlichen Ordnung, gesellschaftlicher Kipppunkt, unakzeptable Gewaltandrohungen gegen Richter.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird Innenminister Alexander Dobrindt zitiert, der betont, dass er trotz des Urteils des Berliner Verwaltungsgerichts an seinem Kurs zur Zurückweisung von Asylbewerbern festhalten will. Er gibt an, dass die Notwendigkeit für verstärkte Grenzkontrollen aus einer Überforderung in wichtigen Lebensbereichen in Deutschland resultiert und kritisiert Gewaltandrohungen gegen Richter als absolut inakzeptabel.
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