Schwesig hat Verständnis für Kritik an Abschiebepraxis

Schwesig hat Verständnis für Kritik an Abschiebepraxis

Schwesig hat Verständnis für Kritik an Abschiebepraxis

Schwerin () – Die Ministerpräsidentin von , Manuela Schwesig (SPD), plädiert zwar selbst für eine härtere Gangart in der Migrationspolitik, hat aber durchaus Verständnis für Kritik an den Abschiebeplänen der Koalition.

Die gebe es auch in den eigenen Reihen – unter anderem deshalb, weil die derzeitige Abschiebepraxis als ungerecht empfunden werde. Schwesig glaubt, dass mehr Gerechtigkeit die Akzeptanz für einen härteren Migrationskurs erhöht.

Dem Nachrichtensender „Welt“ sagte Schwesig: „Natürlich gibt es auch Mitglieder in der SPD, die da Bauchschmerzen haben. Wir sind eine Volkspartei, es gibt viele Stimmen, die sagen: Wir müssen Migration stärker steuern und ordnen, dazu gehöre auch ich. Aber es gibt natürlich auch in unseren Reihen Leute, die selber waren und wissen, wie schwer der Weg ist.“

„Es gibt viele, die sich dort engagieren, und die haben dann auch Bauchschmerzen. Das muss man aushalten, und da muss man auch ehrlich sein. Wichtig ist, dass wir es in Deutschland richtig machen. Und zurzeit haben die Bürger den Eindruck: Die Falschen werden abgeschoben: die Familie, wo die längst arbeiten, die zur Schule gehen, im Sportverein sind und Deutsch sprechen – und die Straftäter bleiben hier. Das muss umgedreht werden und deswegen finde ich es richtig, dass wir bei der Migration verabredet haben, dass Straftäter und Gefährder abgeschoben werden müssen und bis zur Abschiebung in einen Abschiebearrest kommen.“

Schwesig sagte, dass die neue Koalition das Gerechtigkeitsthema mit Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien adressiere. Außerdem werde man dafür sorgen, dass bei ausländischen Straftätern auf Haftstrafen auch direkt ein Abschiebearrest folgt.

„Wir haben verabredet, dass das für die schweren Straftäter und Gefährder auch Bundeszuständigkeit wird, weil: Es ist ja logischerweise für die Bundesrepublik ein bisschen einfacher, Abschiebungen nach Afghanistan oder zum Beispiel auch Syrien zu organisieren, als für einen Landkreis oder ein Land. Das ist das eine. Und das andere ist: Es war bisher nicht möglich, oder nur unter ganz schwierigen Bedingungen, nach der Haft, die natürlich Straftäter absitzen müssen, jemanden dann noch in einen Abschiebearrest zu nehmen. Das ist das eigentliche rechtliche Problem – und das muss geändert werden.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Manuela Schwesig am 09.04.2025

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