Politik in Bonn
Bonn () – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann stellt sich gegen die aktuellen Pläne der Bundesregierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einzuschränken. „Der BfDI sieht keinen konkreten Anlass für eine Abschaffung des Auskunftsrechts für nicht natürliche Personen“, sagte sein Sprecher Philipp Wilhelmstrop der .
Auch ein pauschales Erfordernis zur Darlegung „berechtigter Interessen“ würde das Regel-Ausnahme-Verhältnis nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten umkehren. „Es wäre eine Abkehr von dem voraussetzungslosen Zugangsanspruch.“ Zugleich würde eine solche neue Regelung „einen voraussichtlich erheblichen Prüfungsaufwand bei den auskunftspflichtigen Behörden auslösen“, so der Sprecher. „Das entlastet Behörden nicht und erschwert den Zugang zu staatlichen Informationen.“
Einer IFG-Reform ist der Datenschutzbeauftragte nicht grundsätzlich abgeneigt. „Präzisierungen und Anpassungen von Gesetzen können immer erwogen werden. Die geäußerten Pläne für Änderungen könnten in ihrer Gesamtheit allerdings zu einer potentiell weitreichenden Beschränkung der seit 20 Jahren bestehenden Informationsfreiheit auf Bundesebene führen.“
Stattdessen sieht der Datenschutzbeauftragte als Ziel, mehr proaktive Veröffentlichungspflichten für Behörden zu schaffen. „Dies entspräche auch dem Koalitionsvorhaben, die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, im Sinne einer Kultur der Datennutzung und des Datenteilens, voranzutreiben.“
Die in Bonn ansässige Behörde bestätigte unterdessen, dass es mittlerweile Gespräche über die geplante IFG-Reform mit dem Bundesinnenministerium gegeben hat. „In einem ersten Schritt geht es dem BfDI darum, ein gemeinsames Lageverständnis zu entwickeln“, sagte sein Sprecher.
Die Regierungskoalition aus Union und SPD hatte Anfang Juli ihre konkreten Pläne für einen umfassenden Umbau des Informationsfreiheitsgesetzes vorgestellt, und damit Entsetzen bei Bürgerrechtlern und Journalisten ausgelöst. „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“, heißt es wörtlich im Beschlusspapier.
Auch den bisherigen Kostendeckel auf maximal 500 Euro würden Union und SPD gerne abschaffen. „Die IFG-Gebühren werden wir im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen“, so die Regierungskoalition. Die Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes solle allerdings „in Abstimmung mit dem BfDI“, also mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten, erfolgen, hieß es im Koalitionsbeschluss weiter.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Moritz Hennemann, Philipp Wilhelmstrop
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
dts Nachrichtenagentur, Bundesregierung, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Bundesinnenministerium, Union, SPD
Wann ist das Ereignis passiert?
Anfang Juli
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Bonn
Worum geht es in einem Satz?
Bundesdatenschutzbeauftragter Moritz Hennemann kritisiert die geplanten Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes als Gefahr für den Zugang zu staatlichen Informationen und fordert stattdessen mehr proaktive Veröffentlichungspflichten für Behörden.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Anfang Juli vorgestellte Pläne von Union und SPD für einen umfassenden Umbau des Informationsfreiheitsgesetzes
- Geplante Beschränkung des Auskunftsrechts auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse, die Informationen nicht über andere Regelungen erhalten können
- Geplante Abschaffung des bisherigen Gebührendeckels von 500 Euro zugunsten kostendeckender Gebühren
- Aus Sicht des Bundesdatenschutzbeauftragten fehlender konkreter Anlass für den Ausschluss nicht natürlicher Personen vom Auskunftsrecht
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Der Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann lehnt die geplanten Einschränkungen ab und warnt vor erschwertem Informationszugang sowie zusätzlichem Prüfungsaufwand für Behörden.
- Stattdessen fordert er mehr proaktive Veröffentlichungspflichten für Behörden und steht Präzisierungen des Gesetzes grundsätzlich offen gegenüber.
- Zwischen seiner Behörde und dem Bundesinnenministerium haben erste Gespräche über die Reform stattgefunden.
- Die Reformpläne von Union und SPD lösten bei Bürgerrechtlern und Journalisten Entsetzen aus.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Möglicher Wegfall des Auskunftsrechts für nicht natürliche Personen
- Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses und Abkehr vom voraussetzungslosen Informationszugang
- Voraussichtlich erheblicher zusätzlicher Prüfungsaufwand für auskunftspflichtige Behörden statt einer Entlastung
- Erschwerter Zugang zu staatlichen Informationen
- Potenziell weitreichende Beschränkung der Informationsfreiheit auf Bundesebene
- Mögliche Auskunftsgebühren über der bisherigen Höchstgrenze von 500 Euro
- Entsetzen bei Bürgerrechtlern und Journalisten
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, der Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten, Philipp Wilhelmstrop, kritisiert die geplanten IFG-Einschränkungen als Erschwerung des Zugangs zu staatlichen Informationen und als zusätzliche Belastung für Behörden.
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