Pflegebeauftragte gegen ersatzlose Streichung der 100.000-Euro-Grenze

Pflegebeauftragte gegen ersatzlose Streichung der 100.000-Euro-Grenze

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Pflegepolitik in Deutschland: Kontroversen und Reformen

Berlin () – Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), lehnt die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ab, die von der Ampel-Regierung eingeführte 100.000-Euro-Grenze beim Einkommen der Kinder von Pflegebedürftigen ersatzlos aufzuheben.

„Ich hielte es für falsch, die Grenze komplett wieder zu streichen“, sagte Staffler dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Wir müssen anerkennen, dass die Kinder durch die Hilfebedürftigkeit ihrer Eltern ohnehin belastet werden“, argumentierte sie. Es gehe um eine faire Lastenverteilung, und in diesem Sinne solle man durchaus über die richtige Höhe des freigestellten Einkommens sprechen, betonte sie. Auf eine konkrete Zahl wollte sie sich nicht festlegen. Sie wolle der Debatte in der Koalition nicht vorgreifen, sagte die CSU-Politikerin.

Durch das „Angehörigenentlastungsgesetzes“ von 2020 müssen Kinder, die weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen, nicht für die Pflege ihrer Eltern zahlen, sollten diese auf Sozialhilfe angewiesen sein. Im Gesetzentwurf Warkens für eine Pflegereform wird ausdrücklich eine „Rücknahme“ der Regelung angekündigt. Dadurch sollen die Kommunen entlastet werden. Zuständig für entsprechende Änderungen ist allerdings Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

Staffler forderte zudem Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) auf, eine Reform für eine staatlich geförderte private Pflegevorsorge vorzulegen. „Der bisherige `Pflege-Bahr` ist ein Flop“, sagte sie dem RND mit Blick auf die aktuelle Förderung von maximal 5 Euro im Monat. Man brauche eine attraktive steuerliche Förderung der privaten Pflegevorsorge, mahnte sie. Zuständig sei das Finanzministerium. Von dort hoffe sie auf die nötige Unterstützung, sagte sie.

Staffler stellte den Sozialdemokraten zudem in Aussicht, deren Forderung nach einem Finanzausgleich zwischen der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung zu prüfen. „Wir werden uns das noch einmal anschauen und weiter Gespräche mit den zuständigen Ministerien führen, da es verfassungsrechtliche Bedenken gibt“, kündigte sie an. Man hätte nichts gewonnen, wenn am Ende die Reform von Gerichten kassiert werde, so die CSU-Politikerin.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Katrin Staffler, Nina Warken, Bärbel Bas, Lars Klingbeil

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Hier sind die genannten Organisationen, Parteien und Institutionen:

Bundesregierung, CSU, CDU, Ampel-Regierung, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Angehörigenentlastungsgesetz, Sozialhilfe, Arbeitsministerium, Bärbel Bas, SPD, Bundesfinanzministerium, Lars Klingbeil, Pflege-Bahr.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:

Berlin.

Worum geht es in einem Satz?

Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler, lehnt die Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze beim Einkommen der Kinder von Pflegebedürftigen ab und fordert stattdessen eine gerechte Lastenverteilung sowie Reformen zur privaten Pflegevorsorge.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Ablehnung der Pläne zur Aufhebung der 100.000-Euro-Grenze von Katrin Staffler
  • Argumentation für faire Lastenverteilung
  • Kinder bereits durch Hilfebedürftigkeit der Eltern belastet
  • Einführung der 100.000-Euro-Grenze im Angehörigenentlastungsgesetz von 2020
  • Ankündigung der "Rücknahme" der Regelung im Gesetzentwurf von Nina Warken
  • Ziel: Entlastung der Kommunen
  • Forderung nach Reform für staatlich geförderte private Pflegevorsorge
  • Kritik am bisherigen Pflege-Bahr
  • Bereitschaft zur Prüfung eines Finanzausgleichs zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung
  • Verfassungsrechtliche Bedenken bei Reformen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Katrin Staffler lehnt die Aufhebung der 100.000-Euro-Grenze ab
  • Sie betont die Belastung der Kinder pflegebedürftiger Eltern
  • Vorschlag zur Diskussion über die Höhe des freigestellten Einkommens
  • „Angehörigenentlastungsgesetz“ 2020 entlastet Kinder mit unter 100.000 Euro Einkommen
  • Warkens Gesetzentwurf kündigt Rücknahme dieser Regelung an
  • Staffler fordert Reform zur staatlich geförderten privaten Pflegevorsorge von Lars Klingbeil
  • „Pflege-Bahr“ wird als unzureichend kritisiert
  • Prüfung der Forderung nach Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung angekündigt
  • Verfassungsrechtliche Bedenken bei Reformen erwähnt
  • Weitere Gespräche mit zuständigen Ministerien angekündigt

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Ablehnung der Streichung der 100.000-Euro-Grenze
  • Belastung der Kinder durch die Hilfebedürftigkeit der Eltern
  • Forderung nach fairer Lastenverteilung
  • Notwendigkeit einer Reform für staatlich geförderte private Pflegevorsorge
  • Kritik am bisherigen "Pflege-Bahr" als unzureichend
  • Forderung nach attraktiverer steuerlicher Förderung
  • Prüfung eines Finanzausgleichs zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung
  • Verfassungsrechtliche Bedenken bei möglichen Reformen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), zitiert. Sie äußert sich kritisch zu den Plänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und argumentiert, dass es falsch wäre, die 100.000-Euro-Grenze beim Einkommen der Kinder von Pflegebedürftigen komplett zu streichen.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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