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Gutachten attestiert kommunaler Pflegeplanung teils schwere Mängel
Berlin () – Ein aktuelles Gutachten des Iges-Instituts im Auftrag der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung attestiert den kommunalen Pflegeplanungen teils gravierende Mängel. „Die Vernetzung zwischen Landkreisen und innerhalb von Regionen wird als essenziell angesehen, derzeit aber nur in jeder zweiten Planung thematisiert“, heißt es in dem Gutachten, über das die „Mediengruppe Bayern“ (Mittwochausgaben) berichtet. „Eine stärkere Vernetzung der Akteure stellt eine Herausforderung und vor allem angesichts sinkender Personalressourcen eine zunehmende Notwendigkeit zur Sicherstellung der Versorgung dar.“
Hinzu komme, dass oftmals die Planung aus Sicht der Gutachter zu nichts führe. „Nur wenige Planungen bzw. Berichte enthalten konkrete Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen“, so das Gutachten. In vielen Fällen entstünde der Eindruck, „dass die aktuelle Planung in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung vorgenommen wurde, die Kommunen aber über die `Problembeschreibung` hinaus wenig konkrete Schlussfolgerungen für künftige Maßnahmen ziehen“.
Als Manko sehen es die Gutachter zudem, dass ein Fokus auf der Zahl Pflegebedürftiger liegt. „Der künftige Pflegebedarf wird zumeist als Anzahl pflegebedürftiger Personen ausgewiesen, die Abschätzung sich daraus ergebender Platzbedarfe (stationär) und/oder Personalbedarfe (ambulant und stationär) erfolgt nur selten“, heißt es in dem Papier.
Aus Sicht der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), muss die Planung umfassender erfolgen. „Leitgedanke der Kommunen sollte eine integrierte Sozialplanung sein, die über eine reine Pflegestrukturplanung hinausgeht. Wir reden hier über familienfreundliche und altersgerechte Städte und Gemeinden. Es geht um Wohnen, Verkehr, Einkauf, ärztliche Versorgung, um Bewegung und Sport, um Geselligkeit und Unterhaltung, um Kultur und Bildung“, sagte Staffler den Zeitungen.
Auch die Bedarfe jüngerer Pflegebedürftiger müssten berücksichtigt werden. Staffler will Verbindlichkeit. „Anders als im Gesundheitsbereich wurde in der Pflegeversicherung bislang auf eine verbindliche kommunale Bedarfsplanung als Voraussetzung für Versorgungsverträge und zur Investitionskostenfinanzierung verzichtet“, sagte sie. „Das muss sich ändern.“
Ein weiteres Problem seien fehlende Daten. „Die Kommunen benötigen von den Kranken- und Pflegekassen die notwendigen Daten zur bestehenden Versorgung in ihrem Gebiet. Das hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereits im Gesetzentwurf des Pflegekompetenzgesetzes auf den Weg gebracht“, so Staffler.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Katrin Staffler, Nina Warken
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Iges-Institut, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Mediengruppe Bayern, CSU, Gesundheitsministerin Nina Warken, CDU.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Ein Gutachten des Iges-Instituts kritisiert die kommunalen Pflegeplanungen in Deutschland wegen gravierender Mängel in der Vernetzung, dem Fehlen konkreter Maßnahmen zur Versorgung und mangelnder Berücksichtigung der Bedürfnisse jüngerer Pflegebedürftiger, während die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler eine integrierte Sozialplanung und verbindliche Bedarfsplanung fordert.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund des beschriebenen Ereignisses ist ein Gutachten des Iges-Instituts, das gravierende Mängel in den kommunalen Pflegeplanungen aufdeckt. Es wird kritisiert, dass die Vernetzung zwischen Landkreisen unzureichend ist und die Planungen oft nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dienen, ohne konkrete, bedarfsgerechte Maßnahmen abzuleiten. Die Notwendigkeit einer umfassenderen und verbindlicheren Planung für die zukünftige Pflegeversorgung wird hervorgehoben.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Der Artikel beschreibt, dass das Gutachten des Iges-Instituts auf gravierende Mängel in der kommunalen Pflegeplanung hinweist, insbesondere im Hinblick auf die Vernetzung der Akteure und die fehlende Umsetzung konkreter Maßnahmen. Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler fordert eine umfassendere und verbindliche Planung, die über die Pflege hinausgeht und auch jüngere Pflegebedürftige sowie relevante Daten einbezieht.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind: gravierende Mängel in der kommunalen Pflegeplanung, unzureichende Vernetzung zwischen Landkreisen und Regionen, fehlende konkrete Maßnahmen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen, Mangel an verbindlicher kommunaler Bedarfsplanung, Berücksichtigung der Bedarfe jüngerer Pflegebedürftiger, fehlende Daten zur bestehenden Versorgung in den Kommunen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Katrin Staffler, der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, zitiert. Sie betont, dass die kommunale Planung umfassender erfolgen muss und eine integrierte Sozialplanung erfordert, die über die reine Pflegestruktur hinausgeht, um den Bedürfnissen aller Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Zudem fordert sie verbindliche kommunale Bedarfsplanung und besseren Datenbedarf von den Krankenkassen.
Berlin: Herausforderungen in der Pflegeplanung
Berlin steht vor erheblichen Herausforderungen in der Pflegeplanung, wie ein aktuelles Gutachten des Iges-Instituts zeigt. Es wird aufgezeigt, dass die Vernetzung zwischen Landkreisen und Regionen oft unzureichend ist und nur in jeder zweiten Planung thematisiert wird. Zudem fehlen in vielen Berichten konkrete Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstrukturen. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler, fordert eine integrierte Sozialplanung, die über die bloße Pflegeplanung hinausgeht. Auch der Bedarf jüngerer Pflegebedürftiger müsse künftig stärker berücksichtigt werden, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen.
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