SPD reagiert zurückhaltend auf Selbstbestimmungsgesetz-Vorstoß

SPD reagiert zurückhaltend auf Selbstbestimmungsgesetz-Vorstoß

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Selbstbestimmungsgesetz: Politische Reaktionen in Berlin

Berlin () – Das CDU-geführte Bundesfamilienministerium und die SPD-Bundestagsfraktion reagieren zurückhaltend auf den Vorstoß von drei CDU-geführten Bundesländern zur Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwochausgabe).

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte der „Süddeutschen Zeitung“, man sei eigentlich der Auffassung, dass man schon mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern könne. Das gelte auch für den Fall Liebich. Wenn die Justizministerkonferenz Vorschläge mache, dann sehe man sie sich auf jeden Fall an. Wenn dort von den Praktikern aus den Bundesländern Nachbesserungsbedarf gesehen werde, prüfe man das und werde gegebenenfalls tätig.

Eine Sprecherin des Bildungsministeriums verwies auf Anfrage der Zeitung auf die laufende Evaluierung des Gesetzes. Auf Grundlage der Ergebnisse würden sodann etwaige gesetzliche oder administrative Handlungsbedarfe in den Blick genommen werden, sagte die Sprecherin. Vor der parlamentarischen Sommerpause werden allerdings keine Ergebnisse dieser Evaluierung vorliegen. Das Bildungsministerium hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung für das Selbstbestimmungsgesetz.

Die CDU-geführten Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt hatten auch mit Blick auf den Fall Liebich eine Verschärfung des Gesetzes verlangt. Sie wollen auf der Justizministerkonferenz Mitte Juni in Hamburg eine entsprechende Beschlussvorlage beschließen lassen.

Das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern zu lassen. Es hat keinen Einfluss auf etwaige medizinische Maßnahmen. Das bis Oktober 2024 geltende „Transsexuellengesetz“ setzte für die Änderung des Geschlechtseintrags die Einholung von zwei Sachverständigengutachten und eine gerichtliche Entscheidung voraus. Dieser Prozess war für die Betroffenen häufig langwierig und kostspielig. Die Gutachtenpflicht stand in der Kritik von medizinischen Fachverbänden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Johannes Fechner (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Johannes Fechner, Liebich

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

CDU, SPD, Bundesfamilienministerium, SPD-Bundestagsfraktion, Süddeutsche Zeitung, Justizministerkonferenz, Bildungsministerium, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Selbstbestimmungsgesetz, Transsexuellengesetz

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hamburg.

Worum geht es in einem Satz?

Das CDU-geführte Bundesfamilienministerium und die SPD-Bundestagsfraktion zeigen sich skeptisch gegenüber dem Vorschlag von drei CDU-geführten Bundesländern zur Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes, während derzeit eine Evaluierung des Gesetzes läuft.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Vorstoß von drei CDU-geführten Bundesländern
  • Forderung nach Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes
  • Bezug auf den Fall Liebich
  • Rückhalt der SPD-Fraktion zur bestehenden Rechtslage
  • Evaluierung des Gesetzes durch das Bildungsministerium
  • Fehlen von Ergebnissen der Evaluierung vor der parlamentarischen Sommerpause
  • Kritik an der bisherigen Regelung des Transsexuellengesetzes

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • CDU-geführtes Bundesfamilienministerium und SPD-Bundestagsfraktion reagieren zurückhaltend auf Vorstoß zur Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes
  • Johannes Fechner (SPD) sieht bereits mit der aktuellen Rechtslage Möglichkeiten zur Missbrauchsvermeidung
  • SPD prüft Vorschläge der Justizministerkonferenz
  • Bildungsministerium verweist auf laufende Evaluierung des Gesetzes für zukünftige Handlungsbedarfe
  • Ergebnisse der Evaluierung vor der Sommerpause nicht verfügbar
  • CDU-geführte Bundesländer verlangen Verschärfung des Gesetzes im Kontext des Falls Liebich
  • Justizministerkonferenz in Hamburg plant Beschlussvorlage zur Verschärfung
  • Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen ohne medizinische Gutachten

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Zurückhaltende Reaktion von CDU und SPD
  • Prüfung möglicher Nachbesserungen bei Vorschlägen
  • Evaluierung des Gesetzes wird durchgeführt
  • Ergebnisse der Evaluierung vor Sommerpause nicht verfügbar
  • CDU-geführte Bundesländer verlangen Verschärfung
  • Beschlussvorlage für Justizministerkonferenz geplant
  • Diskussion über mögliche Handlungsbedarfe
  • Kritik an Langwierigkeit und Kosten des bisherigen Prozesses

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Johannes Fechner, dem parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, zitiert. Er äußert, dass man der Auffassung sei, mit der bisherigen Rechtslage Missbrauch verhindern zu können.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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