SPD will klare Regeln für Abwahl von Ausschussvorsitzenden

SPD will klare Regeln für Abwahl von Ausschussvorsitzenden

SPD will klare Regeln für Abwahl von Ausschussvorsitzenden

() – Die SPD-Fraktion will klare Regeln in der Geschäftsordnung des Bundestags verankern, um „unqualifizierte Ausschussvorsitzende“ wieder abwählen zu können. Außerdem soll das Abgeordnetengesetz geändert werden, um den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden mehr und Befugnisse zu geben, sollten sie die Ausschüsse faktisch leiten.

„Wir wollen in der Geschäftsordnung des Bundestags klarere Regeln für die Wahl und die Abwahl von Ausschussvorsitzenden festschreiben“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, der „Welt“ (Mittwochausgabe). Das Bundesverfassungsgericht habe im vergangenen September geurteilt, dass die AfD keinen Anspruch auf die Besetzung eines Ausschussvorsitzes habe und dass „unqualifizierte Ausschussvorsitzende“ wieder abgewählt werden können.

„Bislang ist das Verfahren zur Wahl und Abwahl der Vorsitzenden aber nicht explizit in der Geschäftsordnung geregelt“, sagte Fechner. „Das wollen wir ändern.“ Er sei zuversichtlich, dass das noch vor der Sommerpause gelingt, weil sich die SPD mit der Union bereits weitgehend geeinigt habe.

„Wir wollen außerdem den Stellvertreter stärken für den Fall, dass der Posten des Vorsitzenden vakant bleibt oder falls dieser zum Beispiel wegen längerer Krankheit ausfällt“, sagte Fechner. „Bislang sind die Stellvertreter in solchen Fällen nur kommissarisch tätig. Sie haben nur bedingt Zugriff auf die Infrastruktur des Ausschuss-Sekretariats und haben auch keinen Anspruch auf eine Amtszulage. Wir sollten klarstellen, dass Stellvertreter dieselben Rechte haben wie Vorsitzende, wenn sie den Ausschuss faktisch leiten.“

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Johannes Fechner (Archiv)

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