Fechner bezweifelt Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte

Fechner bezweifelt Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte

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Politik Berlin: Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte

Berlin () – Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Johannes Fechner, geht davon aus, dass es aktuell überhaupt keine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer gibt. Die Debatte darüber sei eine „schräge Diskussion“, sagte Fechner der „Welt“. „Da es keine Wehrpflicht gibt, gibt es keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45, sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen.“

Die entsprechende Vorschrift in Paragraf 3 des Wehrpflicht-Gesetzes sei über 60 Jahre alt und durch das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz von 2025 gar nicht geändert worden. „Diese Vorschrift bezieht sich ausdrücklich nur auf die Situation einer bestehenden Wehrpflicht, die ja aber gerade nicht eingeführt wurde. In der gesamten Vorschrift des Paragrafen 3 Wehrpflicht-Gesetz ist glasklar, dass die dortigen Regelungen allenfalls gelten könnten, falls es eine Wehrpflicht geben würde.“ Es sei gut, „dass das Verteidigungsministerium – obwohl die Vorschrift klar ist – zeitnah eine Verwaltungsvorschrift erlassen wird, wonach wegen nicht bestehender Wehrpflicht keine Genehmigungspflicht längerer Auslandsaufenthalte besteht“, so Fechner weiter.

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, sagte, dass eine Genehmigungspflicht „unverständlich“ wäre. „Ich finde es gut, dass das Verteidigungsministerium angekündigt hat, dass sie die Vorschrift so ausgestaltet wollen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange es keine Wehrpflicht in diesem Land gibt“, sagte Wegge der „Welt“. „Alles andere wäre aus meiner Sicht für die Bevölkerung auch unverständlich.“

Auch der stellvertretende verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christoph Schmid, erklärte, dass der Passus „keinerlei Umsetzungsrelevanz“ habe. „Für die SPD-Bundestagsfraktion war es immer wichtig, dass die Grundlage des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes die Freiwilligkeit ist. Daher hat dieser Passus, der noch aus Zeiten des kalten Krieges stammt, für uns auch keinerlei Umsetzungsrelevanz“, sagte Schmid der „Welt“ und anderen Medien. „Wir begrüßen es daher, dass das Bundesverteidigungsministerium angekündigt hat, hierzu sehr zeitnah die entsprechenden Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um Unsicherheiten zu vermeiden.“

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Johannes Fechner (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Johannes Fechner, Carmen Wegge, Christoph Schmid

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

SPD, Bundestag, Welt, Verteidigungsministerium, Wehrpflicht-Gesetz, Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz, Bundesverteidigungsministerium

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die beschriebenen Ereignisse finden in Berlin statt.

Worum geht es in einem Satz?

Johannes Fechner, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, äußerte, dass es derzeit keine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer gibt, da die Wehrpflicht nicht besteht und kündigte an, dass das Verteidigungsministerium entsprechend klare Verwaltungsvorschriften erlassen wird.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Fehlen der Wehrpflicht in Deutschland
  • Alter Paragraf 3 des Wehrpflicht-Gesetzes
  • Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz von 2025 änderte nichts an den Vorschriften
  • Missverständnisse über Genehmigungspflichten für Auslandsaufenthalte
  • Absicht des Verteidigungsministeriums, Klarheit zu schaffen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Johannes Fechner äußert, dass keine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer besteht.
  • Diskussion über Genehmigungspflicht wird als "schräge Diskussion" bezeichnet.
  • Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes ist über 60 Jahre alt und wurde nicht geändert.
  • Vorschrift bezieht sich nur auf eine bestehende Wehrpflicht.
  • Verteidigungsministerium plant, Verwaltungsvorschrift zu erlassen, die die Genehmigungspflicht aufhebt.
  • Carmen Wegge nennt Genehmigungspflicht "unverständlich".
  • Wegge unterstützt die Ankündigung des Verteidigungsministeriums, die Genehmigung als erteilt zu betrachten.
  • Christoph Schmid betont, dass der Passus keine Umsetzungsrelevanz hat.
  • SPD-Bundestagsfraktion sieht Freiwilligkeit als Grundlage des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes an.
  • Schmid begrüßt die geplanten Verwaltungsvorschriften des Verteidigungsministeriums zur Vermeidung von Unsicherheiten.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • keine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer
  • Verwaltungsvorschrift des Verteidigungsministeriums erforderlich
  • unverständliche Genehmigungspflicht für die Bevölkerung vermeiden
  • Klarstellung zur Freiwilligkeit des Wehrdienstes
  • Vermeidung von Unsicherheiten

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel werden Stellungnahmen von mehreren Personen zitiert. Johannes Fechner äußert, dass es keine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer gibt, und nennt die Debatte darüber eine "schräge Diskussion".

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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