Datenschutzbeauftragter warnt vor zu weitgehenden Befugnissen in Polizeigesetz

Datenschutz und Polizeirechte in Niedersachsen

() – Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte hat bei einer Anhörung im Landtag vor einer zu weitgehenden Ausweitung polizeilicher Befugnisse im geplanten neuen Polizeigesetz gewarnt. Denis Lehmkemper sagte am Donnerstag, dass nicht alles, was technisch möglich sei, auch rechtlich zu legitimieren wäre.

Er äußerte Zweifel, ob der aktuelle Entwurf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsinteressen und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wahre.

Besonders kritisch sieht der Landesbeauftragte die geplanten Regelungen für automatisierte, KI-gestützte Verfahren wie intelligente Videoüberwachung, biometrische -Identifizierung und automatisierte Datenanalysen. Diese stellten einen Paradigmenwechsel dar und erhöhten die Eingriffsintensität erheblich.

Lehmkemper forderte klarere Begrenzungen, kürzere Speicherfristen und die vollständige Einhaltung europäischer Vorgaben wie der KI-Verordnung.

Der Datenschutzbeauftragte appellierte an die Abgeordneten, die Grundrechte bei der Gesetzesberatung stets im Blick zu behalten. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Regelungen einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhielten und von Anfang an mit Rechtsunsicherheit belastet seien.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Niedersächsischer Datenschutzbeauftragter, Denis Lehmkemper, Landtag, Polizei, KI-Verordnung

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Hannover

Worum geht es in einem Satz?

Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Denis Lehmkemper hat im Landtag vor den Risiken einer Ausweitung polizeilicher Befugnisse im geplanten neuen Polizeigesetz gewarnt und gefordert, dass Grundrechte sowie europäische Vorgaben wie die KI-Verordnung strikt eingehalten werden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Warnung vor Ausweitung polizeilicher Befugnisse
  • Zweifel an der rechtlichen Legitimation technologischer Möglichkeiten
  • Kritische Sicht auf geplante Regelungen für KI-gestützte Verfahren
  • Erhöhter Eingriffsintensität durch neue Technologien
  • Forderung nach klareren Begrenzungen und kürzeren Speicherfristen
  • Appell an die Berücksichtigung der Grundrechte bei der Gesetzesberatung
  • Risiko der verfassungsrechtlichen Prüfung und Rechtsunsicherheit

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Warnung vor zu weitgehenden Ausweitung polizeilicher Befugnisse im neuen Polizeigesetz
  • Zweifel an ausgewogenem Verhältnis zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Kritische Sicht auf automatisierte, KI-gestützte Verfahren (intelligente Videoüberwachung, biometrische Echtzeit-Identifizierung, automatisierte Datenanalysen)
  • Forderung nach klareren Begrenzungen und kürzeren Speicherfristen
  • Bedarf an vollständiger Einhaltung europäischer Vorgaben (z. B. KI-Verordnung)
  • Appell an Abgeordnete, Grundrechte bei der Gesetzesberatung zu berücksichtigen
  • Warnung vor verfassungsrechtlichen Problemen und Rechtsunsicherheit

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Warnung vor Ausweitung polizeilicher Befugnisse
  • Zweifel an ausgewogenem Verhältnis zwischen Sicherheit und informationeller Selbstbestimmung
  • Kritische Sicht auf automatisierte, KI-gestützte Verfahren
  • Erhöhung der Eingriffsintensität
  • Forderung nach klareren Begrenzungen und kürzeren Speicherfristen
  • Notwendigkeit der Einhaltung europäischer Vorgaben
  • Appell an Berücksichtigung der Grundrechte
  • Gefahr von verfassungsrechtlicher Prüfung und Rechtsunsicherheit

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten Denis Lehmkemper zitiert, der vor einer zu weitgehenden Ausweitung polizeilicher Befugnisse warnt und Zweifel an der ausgewogenen Berücksichtigung von Sicherheitsinteressen und Grundrechten äußert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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