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Datenschutzbeauftragte will Social-Media-Verbot für Jugendliche
Berlin () – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, unterstützt Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige.
Zwar sei dieser Weg „paternalistisch und bevormundend“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben), „aber wir müssen darüber nachdenken, wie wir Heranwachsende besser auf Social Media schützen können. Eine Altersvorgabe ist ein Weg, den man gehen kann.“ Specht-Riemenschneider betonte: „Cybergrooming, also die gezielte Manipulation junger Menschen über das Internet, und Hassrede bedeuten massive Gefahren für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.“
Für die Alterskontrolle brachte die Datenschutzbeauftragte eine Lösung über eine digitale Wallet ins Gespräch. „Es ist datenschutzrechtlich nicht einwandfrei, wenn alle ihre Ausweisdokumente hochladen müssen“, sagte sie. „Aber auch da gibt es technische Möglichkeiten, das datensparsam zu machen – etwa über eine Wallet. Dann reicht es, wenn ich meine Altersangabe in einem Ausweisdokument freigebe.“
Der neue Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) plant eine digitale Wallet, in der die Bürger wichtige Dokumente wie Führerschein oder Kreditkarte aufbewahren können. Für Wildbergers Projekt machte Specht-Riemenschneider klare Vorgaben. „Bei der Wallet ist es mir wichtig, dass es bei einer dezentralen Datenspeicherung bleibt und die Wallet nur der Abrufmechanismus für die Daten ist“, sagte sie. „Mein Führerschein soll bei der Führerscheinstelle bleiben – und wenn ich in eine Verkehrskontrolle gerate, zeige ich dem Polizisten die digitale Version in der Wallet.“ Mit einer dezentralen Datenspeicherung gingen viel geringere Risiken einher als mit einer zentralen, betonte Specht-Riemenschneider. „Es sollte gewährleistet sein, dass Nutzer jeden einzelnen Datenzugriff über die Wallet autorisieren können, damit Missbrauch möglichst ausgeschlossen ist.“ Man könne die Wallet-Idee datenschutzkonform realisieren, so die Bundesbeauftragte. „Die Ausgestaltung schauen wir uns sehr genau an.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Louisa Specht-Riemenschneider, Karsten Wildberger
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, Funke-Mediengruppe, Karsten Wildberger, CDU
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin.
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, befürwortet ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige, um Kinder vor Gefahren wie Cybergrooming und Hassrede zu schützen, und schlägt eine datenschutzfreundliche Alterskontrolle mittels einer digitalen Wallet vor.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Aussagen von Louisa Specht-Riemenschneider ist die zunehmende Besorgnis über die Gefahren von Social Media, insbesondere Cybergrooming und Hassrede, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können. Sie unterstützt ein Verbot für unter 16-Jährige, um diesen Risiken entgegenzuwirken.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, unterstützt eine Diskussion über ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige und hebt die Risiken wie Cybergrooming und Hassrede hervor. Zudem betont sie die Notwendigkeit einer datenschutzkonformen digitalen Wallet für die Altersverifikation, um den Schutz von Jugendlichen zu gewährleisten.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
- Schutz von Heranwachsenden auf Social Media,
- Verbot für Unter-16-Jährige,
- Gefahren durch Cybergrooming und Hassrede,
- datenschutzrechtliche Bedenken bei Ausweisdokumenten hochladen,
- Vorschlag einer digitalen Wallet für Alterskontrolle,
- dezentrale Datenspeicherung zur Risikominderung,
- Möglichkeit zur autorisierten Nutzung von Datenzugriff,
- datenschutzkonforme Umsetzung der Wallet-Idee.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Louisa Specht-Riemenschneider, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, zitiert. Sie unterstützt die Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige und bezeichnet dies zwar als "paternalistisch", betont jedoch, dass es wichtig sei, Heranwachsende besser zu schützen, insbesondere vor Gefahren wie Cybergrooming und Hassrede.
Berlin: Zentrum für Datenschutzdebatten
Berlin ist nicht nur die Hauptstadt Deutschlands, sondern auch ein Schauplatz intensiver Diskussionen über den Datenschutz. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, fordert ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige, um Kinder besser zu schützen. Die Stadt spielt eine zentrale Rolle in der Entwicklung innovativer Lösungen, wie etwa einer digitalen Wallet zur Alterskontrolle. In Berlin werden wichtige Impulse für den Umgang mit digitalen Herausforderungen gegeben, die vor allem junge Menschen betreffen. Die Diskussionen hier könnten wegweisend für die zukünftige Gestaltung des Datenschutzes in ganz Deutschland sein.
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