Ministerium sieht "Regelungsbedarf" bei Bundeswehr-Befugnissen im Inland
Berlin () – Das Bundesverteidigungsministerium sieht noch „Regelungsbedarf“ bei den Befugnissen für die Bundeswehr im Inland. Entsprechende Überlegungen des Kommandeurs des Territorialen Führungskommandos, Generalleutnant André Bodemann, seien „durchaus plausibel und nachvollziehbar“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch auf Anfrage der .
Fakt sei, dass Bodemann eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des Operationsplans Deutschland spiele. Die Bundesrepublik fungiere als Drehscheibe und das Führungskommando sei wesentlich für Verkehrs- und Transportregelungen in Deutschland zuständig, wenn es zum Bündnisfall kommen sollte. „Insofern, wenn es hier Regelungsbedarf gibt, dann ist das die Analyse des Territorialen Führungskommandos und General Bodemanns.“
Er wolle das selbst nicht bewerten, so der Sprecher. Aber man wisse natürlich, dass man im Bereich Operationsplan Deutschland und Drehscheibenfunktion noch „Regelungsbedarf“ habe. Diese Aufgabe sei enorm, wobei man unter anderem Versorgungsräume und Tanklager sicherstellen sowie Straßen auch sperren können müsse.
Bodemann hatte zuvor in der „Zeit“ dafür geworben, dass man über „erweiterte Befugnisse“ für die Bundeswehr im Inland nachdenken sollte. Er forderte unter anderem, dass die Bundeswehr schon früher als bisher spezielle Befugnisse erhalten sollte. Derzeit müsse erst die Vorstufe des Verteidigungsfalls erklärt werden, bevor etwa Straßen für das Militär gesperrt oder Firmen zur logistischen Unterstützung der Bundeswehr verpflichtet werden könnten. „Das ist in meinen Augen zu spät“, sagte der für die Landesverteidigung zuständige General der Wochenzeitung.
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Bildhinweis: | Sanitätsfahrzeug der Bundeswehr (Archiv) |
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