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Datenschutzbeauftragte fordert Nachbesserung bei E-Patientenakte
Berlin () – Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, fordert, den Schutz sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte zu verbessern. „Die elektronische Patientenakte sieht vor, dass Versicherte einstellen können, auf welche Daten zugegriffen werden kann“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Leider ist die Einstellung nicht so feingranular, wie wir uns das wünschen.“
Specht-Riemenschneider verwies auf die aktuelle Regulierung des europäischen Gesundheitsdatenraums. Die EU sehe eine feinere Einstellungsmöglichkeit vor, als das in der deutschen Patientenakte der Fall sei. „Mein Rat an alle Verantwortlichen lautet, dem vorzugreifen, was europäisch geregelt wird“, appellierte sie. „Sonst kann es passieren, dass technische Anpassungen später ganz schnell erfolgen müssen. Und das ist immer die schlechteste Lösung. Man sollte vorausschauend planen und dabei auf andere Länder in Europa schauen.“
Die Datenschutzbeauftragte erinnerte daran, dass auch in Deutschland ursprünglich eine dokumentengenaue Grundeinstellung vorgesehen gewesen sei. „Das wurde aber wieder ein Stück weit zurückgedreht“, kritisierte sie. „Jetzt sollten die Versicherten am besten vor jedem Arztbesuch in der App festlegen, was sichtbar sein soll.“
Specht-Riemenschneider erwägt, die Patientenakte persönlich gar nicht zu verwenden. „Ich schließe es zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus, die elektronische Patientenakte zu nutzen“, sagte sie. „Ich werde mir ganz genau angucken, was mir meine Krankenkasse zur Verfügung stellt, wenn es so weit ist. Diese Entscheidung halte ich mir explizit offen.“
Dass sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten, schloss Specht-Riemenschneider ausdrücklich nicht aus. „Technik ist nie zu hundert Prozent sicher“, sagte sie. „Die elektronische Patientenakte ist auf dem Stand der Technik, aber Missbrauch kann nie ausgeschlossen werden.“
Die Datenschutzbeauftragte verwies darauf, dass der Chaos Computer Club im vergangenen Dezember eine Sicherheitslücke aufgedeckt habe. „Täter von außen konnten mit einem Ausweis für Heilberufe und einem Kartenlesegerät an fremde Gesundheitsdaten gelangen“, sagte sie. „Inzwischen ist es den zuständigen Stellen gelungen, mit Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das Risiko für solche Angriffe sinkt.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Louisa Specht-Riemenschneider
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, Funke-Mediengruppe, EU, Chaos Computer Club
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Deutschland
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, fordert eine Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte und weist auf die Notwendigkeit hin, europäische Vorgaben adäquat zu berücksichtigen, um technische Anpassungen zu vermeiden und potenzielle Sicherheitslücken zu schließen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Auslöser für die Forderung zur Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte ist die unzureichende feingranulare Einstellungsmöglichkeit für den Datenzugriff im deutschen System, im Gegensatz zu den Vorgaben der EU. Darüber hinaus wurde auf frühere Sicherheitsprobleme hingewiesen, die durch einen Vorfall des Chaos Computer Clubs manifestiert wurden, bei dem unerlaubter Zugriff auf Gesundheitsdaten möglich war.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, zitiert, die fordert, den Schutz sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte zu verbessern. Sie kritisiert die unzureichenden Einstellmöglichkeiten für die Nutzer und warnt vor möglichen Sicherheitslücken, während sie gleichzeitig anregt, sich an europäischen Standards zu orientieren, um künftige Probleme zu vermeiden.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
- Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten,
- Notwendigkeit einer feingranularen Einstellungsmöglichkeit in der elektronischen Patientenakte,
- Gefahr technischer Anpassungen in der Zukunft,
- Notwendigkeit vorausschauender Planung,
- kritische Einstellung zur Nutzung der elektronischen Patientenakte,
- Möglichkeit, dass sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten können,
- Sicherheitslücke im Gesundheitsdatensystem,
- Risiko für Angriffe auf Gesundheitsdaten sinkt durch ergriffene Maßnahmen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Louisa Specht-Riemenschneider, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, zitiert. Sie fordert eine Verbesserung des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte und kritisiert, dass die derzeitigen Einstellungsmöglichkeiten nicht ausreichend granular sind. Des Weiteren appelliert sie an die Verantwortlichen, vorausschauend zu planen und die Entwicklungen in Europa zu berücksichtigen, um spätere technische Anpassungen zu vermeiden.
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