Grüne klagen gegen neue Regelung zu sicheren Herkunftsstaaten
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Politik in Berlin: Klage gegen Asylgesetz
Berlin () – Die Grünen-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die jüngst eingeführte gesetzliche Befugnis für die Bundesregierung, künftig per Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaaten zu benennen.
In der sogenannten Organklage vertritt die Grünenfraktion die Auffassung, dass das Grundgesetz „eine solche Entscheidung allein dem Bundestag und dem Bundesrat zuweist“. Über die 62 Seiten umfassende Klageschrift berichtet der „Spiegel“, sie ging nach Angaben der Grünen bereits in Karlsruhe ein.
Das Kabinett hatte erst diese Woche per Rechtsverordnung beschlossen, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Die neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Asylanträge aus diesen Ländern können demnach schneller abgelehnt werden. „Sichere Herkunftsländer“ bezeichnet Staaten, in denen nach Einschätzung des Gesetzgebers grundsätzlich keine staatliche Verfolgung drohe und in denen die Menschenrechte im Wesentlichen gewahrt würden.
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, erklärte am Dienstag dem „Spiegel“, man werde diese „grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages“ nicht hinnehmen. In einer Zeit, in der autoritäre Regierungen sich damit brüsteten, zu handeln, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten, „sollten wir den Rechtsstaat mit voller Überzeugung leben, statt ihn zu umgehen“.
Der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen sagte dem „Spiegel“, die Konsequenzen der Änderung des Asylgesetzes durch die Regierungsfraktionen lägen auf der Hand. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) wolle Marokko, Tunesien und Algerien trotz der Verfolgung politischer Oppositioneller, von Journalisten und queerer Personen zu sicheren Herkunftsstaaten erklären, und das ohne parlamentarische Debatte.
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Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Die Grünen-Bundestagsfraktion, Bundesverfassungsgericht, Bundestag, Bundesrat, Kabinett, Asylanträge, sicherer Herkunftsstaaten, Irene Mihalic, Till Steffen, Alexander Dobrindt, CSU, Marokko, Tunesien, Algerien.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind:
- Berlin
- Karlsruhe
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Georgien
- Ghana
- Kosovo
- Moldau
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Senegal
- Serbien
- Marokko
- Tunesien
- Algerien
Worum geht es in einem Satz?
Die Grünen-Bundestagsfraktion klagt gegen die gesetzliche Befugnis der Bundesregierung, sicher Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung festzulegen, und argumentiert, dass dies allein dem Bundestag und Bundesrat zustehe.
Einschätzung der Grünen, dass Entscheidung dem Bundestag und Bundesrat zusteht
Neue Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft
Schnellere Ablehnung von Asylanträgen aus bestimmten Ländern
Warnung vor der Selbstverzwergung des Bundestages
Hinweis auf die Verletzung von Rechtsstaatlichkeit
Möglichkeit der Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten trotz Menschenrechtsverletzungen
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Irene Mihalic, der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, zitiert. Sie äußert, dass man die "grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages" nicht hinnehmen werde und betont die Bedeutung des Rechtsstaats.