Politik: Bahnreisende ohne Entschädigung in Berlin
Berlin () – Bahnfahrer sollen auch künftig keine Entschädigung erhalten, wenn etwa in einem Zug das WLAN ausgefallen oder das Bordrestaurant geschlossen ist. Wie die „Rheinische Post“ (Dienstagsausgabe) berichtet, erteilt die Bundesregierung einer entsprechenden Forderung der Bundesländer eine Absage.
Die Nebenleistungen seien nicht Teil der Beförderungsleistung, „die Fahrgäste mit dem Kauf einer Fahrkarte erwerben“, heißt es in einer Stellungnahme der Regierung, aus der die Zeitung zitiert. Das Angebot erbringe die Bahn „freiwillig“, so der zuständige Staatssekretär Ulrich Lange (CSU) aus dem Verkehrsministerium.
Der Bundesrat hatte unlängst gefordert, bei der nächsten Novellierung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung zu prüfen, ob auch Fahrgastrechte „für den Fall von Nicht- oder Schlechterfüllung von Nebenleistungen wie Sitzplatzreservierung, WLAN oder Bordrestaurant aufgenommen werden können“. Man erkenne das Bedürfnis der Reisenden zwar an, so die Regierung. „Die Schaffung spezialgesetzlicher Anspruchsgrundlagen im Eisenbahnbereich ist nicht geplant.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | ICE mit WLAN (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Ulrich Lange
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Hier sind die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen:
Bundesregierung, Bundesländer, Rheinische Post, Verkehrsministerium, Ulrich Lange, CSU, Bundesrat
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin, Bundesländer
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesregierung hat eine Forderung der Bundesländer zurückgewiesen, wonach Bahnfahrer Entschädigungen für ausgefallenes WLAN oder geschlossene Bordrestaurants erhalten sollen, da solche Nebenleistungen nicht Teil der regulären Beförderung sind.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Ausfall von WLAN im Zug
- Schließung des Bordrestaurants
- Forderung der Bundesländer nach Entschädigungen
- Stellungnahme der Bundesregierung zur Beförderungsleistung
- Freiwilligkeit der Nebenleistungen durch die Bahn
- Bundesratsantrag zur Prüfung von Fahrgastrechten
- Regierung erkennt Bedürfnisse der Reisenden an
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesregierung lehnt Forderung der Bundesländer nach Entschädigung ab
- WLAN-Ausfall und geschlossene Bordrestaurants gelten nicht als Beförderungsleistung
- Angebot wird als freiwillig von der Bahn betrachtet
- Bundesrat fordert Prüfung von Fahrgastrechten bei Nebenleistungen
- Regierung erkennt Bedürfnis der Reisenden an, plant jedoch keine gesetzlichen Änderungen
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Keine Entschädigung für Fahrgäste bei Ausfall von WLAN oder geschlossenem Bordrestaurant
- Nebenleistungen werden nicht als Teil der Beförderungsleistung betrachtet
- Angebot wird von der Bahn als freiwillig eingestuft
- Ablehnung der Forderung zur Prüfung von Fahrgastrechten bei Nebenleistungen
- Keine Planung für spezialgesetzliche Anspruchsgrundlagen im Eisenbahnbereich
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundesregierung zitiert, die erklärt, dass die Nebenleistungen wie WLAN und Bordrestaurant nicht Teil der Beförderungsleistung sind, welche die Fahrgäste mit dem Kauf einer Fahrkarte erwerben.
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