Berlin () – Die CDU will das Bürgergeld in seiner jetzigen Form abschaffen und es durch eine „Neue Grundsicherung“ ersetzen, die wieder mehr Sanktionsmöglichkeiten zulässt. Das geht aus einem Entwurf für ein entsprechendes Konzept hervor, das der Bundesvorstand am Montag beschließen will und über das die „Süddeutsche Zeitung“ (Samstagausgabe) berichtet.
Im November 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitslosengeldempfänger deutlich eingeschränkt. Sanktionen seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit die Minderung nach wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres die Höhe von 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs übersteigt oder gar zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen führt, so das Gericht. Nach längerer Blockade hatten auch die Bundesländer mit CDU-Beteiligung der Bürgergeldreform im November 2022 zugestimmt.
Die CDU will nun die Sanktionsmöglichkeiten jedoch wieder ausbauen. Jeder habe die Verpflichtung, alles zu tun, um möglichst schnell wieder ohne die Unterstützung der Solidargemeinschaft auszukommen, finden die Christdemokraten. Mit dem Aussetzen von Sanktionen habe die Ampelkoalition den Mitarbeitern der Jobcenter die Mittel genommen, „diesen berechtigten Anspruch der Steuerzahler auch einzufordern“. Deshalb wolle die CDU „Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchsetzen“. Wenn ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ablehne, solle künftig „davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist – ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann nicht mehr“. Dabei will die CDU sicherstellen, dass „die Kinder und Partner nicht unter dem Verhalten von Totalverweigerern leiden“, wie es in dem Entwurf heißt.
Außerdem sollen die Mitwirkungspflichten verschärft werden. Künftig soll jeder, der zu Terminen im Jobcenter „ohne sachlichen Grund wiederholt nicht erscheint, zunächst keine Leistungen mehr bekommen“. Diese einbehaltenen Leistungen sollen erst dann ausgezahlt werden, „wenn der Gesprächsfaden wieder aufgenommen wird“. Wenn es auch „nach drei Monaten keinen Kontakt mehr zum Jobcenter gegeben hat, soll davon ausgegangen werden, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliegt“.
Auch die Vermögensregelungen sollen verschärft werden. „Solidarität nur für diejenigen, die wirklich Hilfe benötigen“, heißt es in dem Entwurf. Wer Vermögen habe, dürfe „die Solidarität der Steuerzahlergemeinschaft nicht in Anspruch nehmen“. Die CDU wolle deshalb die Karenzzeit von zwölf Monaten abschaffen und künftig wieder vom ersten Tag in der Grundsicherung an eine Vermögensprüfung durchführen. Außerdem sollen die Grenzen für das sogenannte Schonvermögen gesenkt werden und die Höhe des Schonvermögens von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig gemacht werden.
Ein Missbrauch der Leistungen soll durch „einen vollständigen Datenaustausch zwischen den Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden“ besser bekämpft werden. Dazu soll auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt werden.
Die CDU setzt darüber hinaus auf „bessere Arbeitsanreize“. Mit der Einführung des Bürgergelds seien „Anreize gegen eine Arbeitsaufnahme und Mehrarbeit gesetzt“ worden, heißt es in dem Entwurf. Die Union fordere deshalb eine Reform der Hinzuverdienstgrenzen, um die finanziellen Anreize zu erhöhen, Arbeit aufzunehmen. Außerdem müsse künftig gelten: „Vermitteln, vermitteln, vermitteln“.
Viele Menschen seien seit vielen Jahren auf die Grundsicherung angewiesen. Ihnen fehle „die passende Qualifikation oder sie sind durch Krankheiten nur bedingt arbeitsfähig“. Die CDU wolle deshalb, „dass der Fokus der Jobcenter wieder stärker auf eine intensive und qualifizierende Unterstützung der Hilfeempfänger gelegt wird, damit diese langfristig auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen“. Dazu müsse die Beratungsdichte erhöht und die Fallbelastung reduziert werden. Und es müsse sichergestellt werden, „dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen“.
Außerdem müsse verstärkt auf „Integration durch Arbeit“ gesetzt werden, heißt es in dem Papier. Viele Betroffene seien als Asylsuchende nach Deutschland gekommen. Ihnen fehlten oft Sprachkenntnisse oder die Anerkennung ihrer erlernten Berufe. Bisher gebe es zu wenige Anreize, „zunächst auch einfache, nicht der eigenen Qualifikation entsprechende Arbeit anzunehmen“. Künftig sollte bei der Arbeitsvermittlung nicht darauf gewartet werden, bis Integrations- oder Sprachkurse abgeschlossen sind. Denn die Erfahrung lehre, „dass Spracherwerb gerade auch im Arbeitsalltag“ stattfinde. Die CDU halte es daher für sinnvoll und zumutbar, „den weiteren Spracherwerb auch berufsbegleitend fortzuführen“.
Die große Mehrheit der Menschen in der Grundsicherung wolle arbeiten und versuche, das System zu verlassen, heißt es in dem Entwurf. „Diese Menschen, die unsere Hilfe wirklich brauchen, müssen wir besser unterstützen.“ Eine Minderheit, die sich nicht an die Regeln halte beziehungsweise diese ausnutze, bringe aber „das gesamte System in Verruf“. Grundsicherung stehe nicht jedem zu, sondern sei eine Unterstützung für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Arbeit oder Vermögen bestreiten könnten, heißt es weiter. Der Name „Bürgergeld“ führe deshalb in die Irre. Die CDU will es deshalb in „Neue Grundsicherung“ umbenennen.
„Jeder in unserem Land kann sich darauf verlassen, dass ihm geholfen wird, wenn er Hilfe benötigt“, heißt es in dem Papier. Gute Sozialpolitik mache eine Gesellschaft stark und widerstandfähig. Sie helfe dabei, dass jeder sich mit seinen Talenten und Fähigkeiten einbringen könne. Schlecht gemachte Sozialpolitik bewirke aber genau das Gegenteil, heißt es im CDU-Entwurf. Sie alimentiere und lähme Menschen. Sie frustriere die Fleißigen und schwäche damit die Bereitschaft zur Solidarität – und letzten Endes sei sie ineffizient und teuer. Und genau das sehe man leider „gerade in der Politik der Ampel: Schlechte Sozialpolitik“.
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Bildhinweis: | Bundesagentur für Arbeit (Archiv) |
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