OLG Frankfurt verweigert Europäisches Nachlasszeugnis trotz Erbschein

Erbrechtliche Streitigkeiten in Frankfurt am Main

() – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt werden kann, wenn ein anderer Beteiligter Einwände erhebt. Dies gilt auch dann, wenn zuvor bereits ein Erbschein erteilt wurde, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Im konkreten Fall hatte eine Frau das beantragt, um ihr Erbrecht an einer Immobilie in Polen nachzuweisen.

Ihre Stiefschwester wandte sich jedoch dagegen und bezweifelte die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung im Jahr 2001. Das Nachlassgericht wies den Antrag daraufhin zunächst zurück.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen diese Entscheidung hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts nun ebenfalls zurückgewiesen.

Der Senat begründete dies damit, dass bei substantiierten Einwänden, die nicht schnell ausgeräumt werden können, die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses unzulässig sei. Ein bereits erteilter Erbschein ändere daran nichts, da dieser nur formelle Rechtskraft habe und möglicherweise wieder eingezogen werden könnte.

Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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In dem Artikel werden keine vollständigen Namen von Personen genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Nachlassgericht, Bundesgerichtshof, dts Nachrichtenagentur

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Frankfurt am Main, Polen

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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass ein Europäisches Nachlasszeugnis nicht erteilt werden kann, wenn ein Beteiligter substanzielle Einwände erhebt, unabhängig von einem bereits erteilten Erbschein, und ließ eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Antrag auf Europäisches Nachlasszeugnis durch eine Frau
  • Nachweis des Erbrechts an einer Immobilie in Polen
  • Einwand der Stiefschwester gegen die Testierfähigkeit des Erblassers
  • Rückweisung des Antrags durch das Nachlassgericht
  • Beschwerde der Antragstellerin wird ebenfalls zurückgewiesen
  • Gericht entscheidet, dass substantielle Einwände die Erteilung verhindern können
  • Erbschein hat nur formelle Rechtskraft

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Die Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien sind im Artikel nicht beschrieben.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Kein Erhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses
  • Ablehnung des Antrags aufgrund substantiierter Einwände
  • Möglichkeit der Rücknahme des bereits erteilten Erbscheins
  • Zulassung der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof
  • Gericht bestätigt, dass formelle Rechtskraft nicht ausreichend ist

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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