Frankfurter Gericht bestätigt Testamentsvollstreckerin im Württemberger Testament
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Rechtsprechung zur Testamentsvollstreckung in Frankfurt
Frankfurt am Main () – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Beschwerde einer Testamentsvollstreckerin gegen ihre Entlassung stattgegeben. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass die vom Nachlassgericht in Königstein angeordnete Entlassung der Frau nicht rechtmäßig gewesen sei.
Die Mutter war von einem ihrer Söhne aus dem Amt entfernt worden.
Die Eheleute hatten in einem gemeinschaftlichen Testament ihre Kinder zu Erben eingesetzt, der überlebenden Ehefrau aber einen Nießbrauch am Nachlass eingeräumt und sie zugleich zur Testamentsvollstreckerin ernannt. Diese als ‚Württemberger Testament‘ bekannte Konstruktion sahen die Richter als bewusste Entscheidung der Erblasser an.
Eine Entlassung der Testamentsvollstreckerin komme nur bei grober Pflichtverletzung in Betracht, was hier nicht vorliege.
Die vom Sohn vorgebrachten Vorwürfe, etwa Unzulänglichkeiten bei der Bewirtschaftung von Nachlassimmobilien, rechtfertigten keine Entlassung. Die Erträge stünden ohnehin der Nießbrauchnehmerin, also der Mutter, zu.
Auch für eine Gefährdung der Substanz des Immobilienvermögens habe der Sohn keine hinreichenden Anhaltspunkte dargelegt, so das Gericht. Der Beschluss des 21. Zivilsenats vom 27. November ist unanfechtbar.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel sind keine vollständigen Namen von Personen genannt.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen in dem Text sind:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Nachlassgericht in Königstein, 21. Zivilsenat
Wann ist das Ereignis passiert?
Das beschriebene Ereignis fand am 27. November statt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Frankfurt am Main, Königstein
Worum geht es in einem Satz?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Entlassung einer Testamentsvollstreckerin durch das Nachlassgericht nicht rechtmäßig war und lediglich bei grober Pflichtverletzung erfolgen kann, was in diesem Fall nicht nachgewiesen wurde.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Beschwerde einer Testamentsvollstreckerin gegen ihre Entlassung
Entlassung vom Nachlassgericht in Königstein angeordnet
Gemeinschaftliches Testament der Eheleute
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