OLG erlaubt Namensänderung für Kind nach neuer Rechtslage

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Gesellschaftliche Entwicklungen zur Namensänderung in Frankfurt

() – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass bei einem Antrag auf Namensänderung eines Kindes die zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung gültigen, großzügigeren Regeln anzuwenden sind. Dies teilte das Gericht am Montag mit.

Der Antrag der Mutter war noch vor Inkrafttreten der aktuellen Gesetzesfassung gestellt worden, doch das Gericht sah keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot, da die Namensänderung nur in die wirke.

Die Mutter des fast achtjährigen Mädchens hatte beantragt, die Zustimmung des leiblichen Vaters zur sogenannten Einbenennung gerichtlich ersetzen zu lassen. Das Kind trägt den Doppelnamen seiner biologischen , lebt aber seit der Trennung vor der Geburt bei der Mutter.

Diese hat inzwischen den Nachnamen ihres neuen Ehemanns angenommen, den auch der gemeinsame Sohn trägt. Der portugiesische Vater, gegen den mehrfach Gewaltschutzanordnungen erlassen wurden und zu dem kaum Kontakt besteht, hatte der Namensänderung seiner Tochter nicht zugestimmt.

Das Familiengericht hatte dem Antrag nach Anhörungen und einem Sachverständigengutachten bereits stattgegeben.

Das Oberlandesgericht wies nun die Beschwerde des Vaters zurück. Nach der neuen Rechtslage reiche es aus, dass die Namensänderung ‚dem Wohl des Kindes dient‘.

Das Gericht sah dies gegeben, da der Vater für das Mädchen eine fremde Person sei und der gemeinsame Familienname mit Mutter und Halbbruder für das Kindeswohl wichtiger sei als die Beibehaltung des bisherigen Namens. Der Beschluss vom 28. November ist nicht mehr anfechtbar.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Justicia (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Frankfurt am Main

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Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass bei Namensänderungsanträgen für Kinder die zum Zeitpunkt der Entscheidung gültigen, großzügigeren Regelungen angewendet werden können, um das Kindeswohl zu fördern, was im konkreten Fall einer Mutter und ihrer Tochter zugutekam.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Antrag auf Namensänderung durch die Mutter
  • Kind trägt Doppelnamen der biologischen Eltern
  • Trennung der Eltern vor der Geburt
  • Mutter lebt mit Kind und neuem Ehemann zusammen
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  • Zustimmung des Vaters wurde nicht erteilt
  • Vater hat eine Vorgeschichte mit Gewaltschutzanordnungen
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Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Artikel enthält keine Informationen zu Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Anwendung der neuen, großzügigeren Regeln bei Namensänderung
  • Namensänderung keine Verletzung des Rückwirkungsverbots
  • Gerichtliches Ersetzen der Zustimmung des leiblichen Vaters
  • Zustimmung des Vaters zur Namensänderung nicht erforderlich
  • Der Vater wird als fremde Person für das Kind betrachtet
  • Familiäre Einheit von Mutter und Halbbruder wird gestärkt
  • Beschluss ist nicht anfechtbar

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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