OLG erlaubt Meta Nutzung öffentlicher Profildaten für KI-Training

OLG erlaubt Meta Nutzung öffentlicher Profildaten für KI-Training

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OLG erlaubt Meta Nutzung öffentlicher Profildaten für KI-Training

Köln () – Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat einen Antrag der Verbraucherzentrale NRW abgelehnt, mit dem dem Facebook-Mutterkonzern Meta die Verarbeitung öffentlich gestellter Nutzerdaten für das Training Künstlicher Intelligenz (KI) untersagt werden sollte. Der 15. Zivilsenat wies einen entsprechenden Eilantrag zurück, wie das OLG am Freitag mitteilte.

Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass Meta ab dem 27. Mai plane, personenbezogene Daten aus öffentlichen Profilen ihrer Nutzer für KI-Training zu verwenden. Das OLG Köln kam jedoch zu dem Schluss, dass weder ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) noch gegen den Digital Markets Act (DMA) vorliegt. Die irische Datenschutzbehörde, die für Meta zuständig ist, teile diese Einschätzung und führe keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen durch.

Weiter hieß es, dass Meta legitime Interessen an der Datenverarbeitung verfolge und die Interessen der Nutzer nicht überwiegen würden. Meta verwende ausschließlich öffentlich gestellte Daten, die auch von Suchmaschinen gefunden werden können. Nutzer haben die Möglichkeit, der Datenverarbeitung zu widersprechen oder ihre Daten auf „nicht-öffentlich“ umzustellen. Das Urteil ist laut OLG rechtskräftig.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Computer-Nutzerin auf Facebook (Archiv)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es werden keine vollständigen Namen von Personen in dem Artikel genannt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Oberlandesgericht Köln, Verbraucherzentrale NRW, Meta, Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, irische Datenschutzbehörde.

Wann ist das Ereignis passiert?

Das spezifische Datum oder der Zeitraum des beschriebenen Ereignisses ist der 27. Mai.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Köln

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberlandesgericht Köln hat den Antrag der Verbraucherzentrale NRW abgelehnt, Meta die Verarbeitung öffentlich gestellter Nutzerdaten für das Training Künstlicher Intelligenz zu untersagen, da es keinen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung feststellte und die legitimen Interessen von Meta überwiegen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das Ereignis war der Antrag der Verbraucherzentrale NRW, der Meta die Verwendung öffentlich gestellter Nutzerdaten für das Training Künstlicher Intelligenz untersagen wollte. Das Oberlandesgericht Köln wies den Antrag zurück, da es keinen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder den Digital Markets Act (DMA) feststellte und Metas legitime Interessen an der Datenverarbeitung anerkannte.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Das Oberlandesgericht Köln hat den Antrag der Verbraucherzentrale NRW abgelehnt, Meta die Nutzung öffentlich gestellter Nutzerdaten für KI-Training zu untersagen, da kein Verstoß gegen die DSGVO oder den Digital Markets Act vorliegt. Die Entscheidung wird als rechtskräftig betrachtet, und die irische Datenschutzbehörde unterstützt diese Einschätzung.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

- Keine Untersagung der Datenverarbeitung durch Meta,
- Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Digital Markets Act (DMA) wurde verneint,
- Die irische Datenschutzbehörde führt keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen durch,
- Legitime Interessen von Meta an der Datenverarbeitung überwiegen,
- Nutzer können der Datenverarbeitung widersprechen oder ihre Daten auf "nicht-öffentlich" umstellen,
- Urteil ist rechtskräftig.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer bestimmten Person zitiert. Die Verbraucherzentrale NRW hatte einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde, und das Oberlandesgericht Köln stellte fest, dass keine Verstöße gegen Datenschutzgesetze vorliegen.

Köln: Eine Stadt mit Geschichte

Köln ist eine der ältesten Städte Deutschlands und zählt zu den wichtigsten kulturellen Zentren des Landes. Die beeindruckende Kathedrale, der Kölner Dom, zieht jährlich Millionen von Touristen an. Neben seiner reichen Geschichte ist Köln auch für seine lebendige Kunstszene und vielfältigen Museen bekannt. Besonders während des Karnevals verwandelt sich die Stadt in ein farbenfrohes Fest der Freude und des Feierns. Mit seiner einzigartigen Mischung aus Tradition und Modernität ist Köln ein spannendes Ziel für Besucher aus aller Welt.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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