Landtag beschließt Landesgesetz zum Rundfunk-Staatsvertrag

Medienrechtliche Reformen im Land Rheinland-Pfalz

() – Der rheinland-pfälzische Landtag hat mit Zustimmung der regierungstragenden Fraktionen das Landesgesetz zum Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge beschlossen. Damit wird das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages reformiert, wie Medienstaatssekretärin Heike Raab mitteilte.

„Damit setzt der Landtag ein wichtiges Zeichen für eine verlässliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, sagte Raab, die auch Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder ist.

„Freie und unabhängige benötigen eine bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung, die nach einem rechtssicheren Verfahren und frei von politischer Einflussnahme gewährt werden muss.“

Für geringfügige Erhöhungen des Rundfunkbeitrages soll das Verfahren künftig vereinfacht werden. Unter einer bestimmten Schwelle soll der Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs künftig automatisch in Kraft treten, ohne dass es eines gesonderten parlamentarischen Aktes bedarf.

Gegen diese automatische Anpassung kann jedes Land Widerspruch einlegen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mikrophone der Öffentlich-Rechtlichen (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind: rheinland-pfälzischer Landtag, regierungstragende Fraktionen, Medienstaatssekretärin Heike Raab, Rundfunkkommission der Länder, öffentlich-rechtlicher Rundfunk.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Mainz

Worum geht es in einem Satz?

Der rheinland-pfälzische Landtag hat ein Gesetz zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags beschlossen, um eine verlässliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Bedarf an verlässlicher Finanzierung für öffentlich-rechtlichen Rundfunk
  • Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags
  • Ziel der politischen Unterstützung durch regierungstragende Fraktionen
  • Wunsch nach rechtssicherem und politisch unabhängigem Verfahren
  • Vereinfachung des Prozesses für geringfügige Beitragserhöhungen
  • Möglichkeit für Länder, Widerspruch einzulegen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt keine Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verlässliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
  • Bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung für unabhängige Medien
  • Vereinfachtes Verfahren für geringfügige Erhöhungen des Rundfunkbeitrags
  • Automatische In-Kraft-Tretung von Vorschlägen zur Ermittlung des Finanzbedarfs
  • Möglichkeit des Widerspruchs jedes Landes gegen automatische Anpassungen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Medienstaatssekretärin Heike Raab äußert sich zur Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags und betont die Notwendigkeit einer verlässlichen Finanzierung für freie und unabhängige Medien.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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