Brosius-Gersdorf kritisiert Umgang mit Bünger bei Ausschuss-Wahl

Brosius-Gersdorf kritisiert Umgang mit Bünger bei Ausschuss-Wahl

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Politische Auseinandersetzungen im Bundestag Berlin

Berlin () – Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat die Nichtwahl der Linken-Abgeordneten Clara Bünger in den Geheimdienst-Ausschuss des Bundestags scharf kritisiert.

Dass Bünger nicht gewählt worden sei, „ist meines Erachtens verfassungsrechtlich bedenklich“, sagte Brosius-Gersdorf zu „T-Online“. „Grundsätzlich muss jeder Ausschuss, soweit er Aufgaben des Plenums übernimmt oder dessen Entscheidungen vorbereitet, ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung dessen Zusammensetzung widerspiegeln“, argumentiert die Jura-Professorin.

Brosius-Gersdorf merkte weiter an, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Abgeordneten aus ihrem verfassungsrechtlichen Recht auf freies Mandat das Recht zur gleichberechtigten Mitwirkung an der Willensbildung und Entscheidungsfindung des Bundestags folge. „Als politische Kräfte sind die Fraktionen gleich und entsprechend ihrer Stärke zu behandeln. Die Mitwirkungsbefugnis der Abgeordneten erstreckt sich auch auf die Ausschüsse des Deutschen Bundestags.“

Die spiegelbildliche Zusammensetzung der Ausschüsse des Bundestags entsprechend der Fraktionsstärke diene unter anderem dem Minderheitenschutz, also dem Schutz der Opposition. „Deshalb besteht grundsätzlich die Pflicht zur Wahl der von den Fraktionen nominierten Kandidaten in die Ausschüsse“, so Brosius-Gersdorf. Eine Wahrung einer Brandmauer zu den Linken sei kein Grund, ihre Kandidatin nicht zu wählen.

Brosius-Gersdorf sieht aber auch die Möglichkeit eines Sonderfalls: Sie erklärte weiter, dass eine Nicht-Wahl nur legitim sei, wenn dafür ausnahmsweise ein Sachgrund existiere. Dies könne die Unzuverlässigkeit der betreffenden Fraktion oder die Nicht-Vertrauenswürdigkeit des von der Fraktion nominierten Kandidaten sein.

Die Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit der Mitglieder des Geheimdienst-Ausschusses sei von „elementarer Bedeutung“ für die Funktionsfähigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Eine Nichtwahl sei im Interesse der Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Geheimdienst-Ausschusses gegebenenfalls gerechtfertigt, wenn eine Partei oder Fraktion durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werde, führte Brosius-Gersdorf weiter aus.

Zu den im Sommer gescheiterten Kandidaten der AfD äußerte sich die Juristin auf Nachfrage nicht. Die Partei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet.

Die Linke hatte es vergangene Woche auch im zweiten Anlauf nicht geschafft, einen Sitz im Geheimdienst-Ausschuss (PKGr) des Bundestags zu erhalten. Die Abgeordnete Bünger erreichte bei einer Abstimmung im Plenum nicht die nötige Mehrheit. Das PKGr hat neun Mitglieder, die beiden Sitze der AfD und jener der Linkspartei sind derzeit nicht besetzt. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz ist der einzige Vertreter der Opposition in dem Gremium. Die Union stellt drei Abgeordnete und die SPD zwei.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Clara Bünger (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Frauke Brosius-Gersdorf, Clara Bünger, Konstantin von Notz

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:

Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Bundesamt für Verfassungsschutz, AfD, Die Linke, PKGr, Grünen, Union, SPD.

Wann ist das Ereignis passiert?

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Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Bundestag.

Worum geht es in einem Satz?

Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf kritisiert die Nichtwahl der Linken-Abgeordneten Clara Bünger in den Geheimdienst-Ausschuss des Bundestags als verfassungsrechtlich bedenklich, da die Ausschüsse die Fraktionsstärke spiegeln und die Mitsprache der Opposition gewährleisten sollten.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Nichtwahl der Linken-Abgeordneten Clara Bünger in den Geheimdienst-Ausschuss
  • Kritik an der verfassungsrechtlichen Bedenklichkeit der Nichtwahl
  • Forderung nach spiegelbildlicher Zusammensetzung der Ausschüsse nach Fraktionsstärke
  • Argumente für den Minderheitenschutz und die Mitwirkungsbefugnis der Abgeordneten
  • Mangelnde Stimmenmehrheit für Bünger bei Abstimmung im Plenum
  • Beobachtung der Linkspartei durch den Bundesverfassungsschutz als möglicher Einflussfaktor
  • Rolle der Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit der Ausschussmitglieder in der Diskussion
  • Ausbleibende Wahl der AfD-Kandidaten im vergangenen Sommer als zusätzlicher Kontext

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Frauke Brosius-Gersdorf kritisiert die Nichtwahl von Clara Bünger in den Geheimdienst-Ausschuss.
  • Sie argumentiert, dass die Zusammensetzung der Ausschüsse ein Abbild des Plenums sein sollte.
  • Brosius-Gersdorf betont das Recht der Abgeordneten auf gleichberechtigte Mitwirkung.
  • Warnung vor einem Verlust des Minderheitenschutzes durch die Nichtwahl.
  • Politische Kräfte sollten entsprechend ihrer Stärke behandelt werden.
  • Sie sieht die Möglichkeit einer legitimierten Nicht-Wahl nur bei Vorliegen eines Sachgrundes.
  • Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder ist entscheidend für die Funktionsfähigkeit des Ausschusses.
  • Sie äußert sich nicht zu den gescheiterten AfD-Kandidaten.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verfassungsrechtliche Bedenklichkeit
  • Mangelnde gleichberechtigte Mitwirkung an der Willensbildung
  • Fehlender Minderheitenschutz
  • Möglichkeit der Legitimierung der Nichtwahl unter bestimmten Umständen
  • Bedenken hinsichtlich Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit der Ausschussmitglieder
  • Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Geheimdienst-Ausschusses

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird die Stellungnahme der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf zitiert, die die Nichtwahl der Linken-Abgeordneten Clara Bünger scharf kritisiert und rechtliche Bedenken äußert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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