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Frei gegen Linken-Vorschlagsrecht für Verfassungsrichter
Berlin () – Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) ist nicht bereit, der Linkspartei ein eigenes Vorschlagsrecht für einen Richter am Bundesverfassungsgericht im Gegenzug dafür zuzugestehen, dass sie den Richter-Vorschlägen von Schwarz-Rot im Bundestag zu einer Zweidrittelmehrheit verhilft. „Das kann ich mir nicht vorstellen“, sagte er dem TV-Sender „Welt“.
Frei verwies darauf, dass es für den Fall, dass im Bundestag keine Zweidrittelmehrheit für die Wahl eines Richters zustande komme, es eine Alternative gibt: „Dann haben wir eine Regelung geschaffen, wonach das Besetzungsrecht auf die jeweils andere Kammer, in diesem Fall auf den Bundesrat, übergehen kann.“ Der Kanzleramtschef weiter: „Also es ist nicht so, dass wir sozusagen gefangen wären und zwingend eine Lösung im Bundestag bräuchten. Die streben wir zwar an, aber das ist nicht zwingend.“
Der enge Vertraute von Kanzler Friedrich Merz äußerte zugleich die Zuversicht, dass es Union und SPD gelingen werde, die drei freiwerdenden Richterstellen im Bundesverfassungsgericht zu besetzen: „Ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden.“ Eine Sondersitzung des Bundestags im Sommer werde es dafür nicht brauchen. Frei: „Klar ist, man muss sich aufeinander zubewegen. Und das bedeutet, dass man eben von Maximalpositionen runterkommen muss.“
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Thorsten Frei (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Thorsten Frei, Friedrich Merz
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
CDU, Linkspartei, Schwarz-Rot, Bundestag, Bundesverfassungsgericht, Bundesrat, Union, SPD
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Bundestag, Bundesrat.
Worum geht es in einem Satz?
Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) lehnt es ab, der Linkspartei ein Vorschlagsrecht für einen Bundesverfassungsrichter einzuräumen, selbst wenn sie die nötige Zweidrittelmehrheit für Schwarz-Rot im Bundestag unterstützt, und verweist auf alternative Besetzungsmöglichkeiten durch den Bundesrat.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund des beschriebenen Ereignisses ist die anstehende Besetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht. Kanzleramtschef Thorsten Frei lehnt eine Vereinbarung mit der Linkspartei ab, die im Gegenzug für Unterstützung bei der Wahl der Richter Vorschlagsrechte fordern könnte. Die Diskussion dreht sich um die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und mögliche alternative Lösungen zur Vermeidung von Blockaden.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) lehnt es ab, der Linkspartei ein Vorschlagsrecht für einen Bundesverfassungsrichter zu gewähren, selbst wenn sie den Vorschlägen von Schwarz-Rot zu einer Zweidrittelmehrheit verhilft. Er betont, dass es alternative Wege gibt, um die Richterstellen zu besetzen, und zeigt sich zuversichtlich, dass Union und SPD gemeinsam eine Lösung finden werden.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind: keine Zustimmung der Linkspartei zu den Richter-Vorschlägen von Schwarz-Rot, Möglichkeit der Übertragung des Besetzungsrechts auf den Bundesrat, keine Notwendigkeit für eine Sondersitzung des Bundestags im Sommer, Notwendigkeit zur Annäherung und von Maximalpositionen herunterzukommen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Thorsten Frei, dem Kanzleramtschef, zitiert. Er äußert, dass er sich nicht vorstellen kann, der Linkspartei ein eigenes Vorschlagsrecht für einen Richter am Bundesverfassungsgericht einzuräumen, und verweist auf alternative Regelungen, falls im Bundestag keine Zweidrittelmehrheit zustande kommt. Zudem zeigt er sich zuversichtlich, dass Union und SPD eine Lösung für die Besetzung der drei Richterstellen finden werden.
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