Politik und Wohnungswirtschaft in Berlin
Die Linken-Politikerin Elif Eralp, die Regierende Bürgermeisterin in der Hauptstadt werden kann, nannte das Vorgehen des CSU-Politikers Dobrindt am Montag dagegen verfassungswidrig. Der Bund steht nach Einschätzung des Immobilienrechtlers tatsächlich vor einem juristischen Balanceakt. „Schließlich gibt es Artikel 15 des Grundgesetzes, auch wenn er bisher noch nie zum Einsatz kam“, sagte er. „Er lässt sich nicht einfach streichen.“
Nach den bislang bekannten Eckpunkten sollen betroffene Eigentümer ausschließlich zum vollen Verkehrswert ihrer Immobilien entschädigt werden. Zudem sollen die Entschädigungen unmittelbar und in Geld erfolgen. Als weitere Voraussetzung soll eine „zwingende Notwendigkeit“ der Vergesellschaftung nachgewiesen werden müssen. Vor allem die vorgesehenen Entschädigungsregeln könnten das Vorhaben der sich anbahnenden rot-rot-grünen Landesregierung erheblich erschweren, sagte Loll.
In Berlin sollen nach den Plänen rund 160.000 Wohnungen großer privater Wohnungskonzerne in öffentliches Eigentum überführt werden. Loll sieht dabei für die Vergesellschaftungspläne rechtliche Schwierigkeiten. So müsse aus seiner Sicht auch bei einer Vergesellschaftung geprüft werden, ob das Vorhaben verhältnismäßig sei und ob mildere Mittel zur Lösung der Wohnungsprobleme zur Verfügung stünden. Da das Berliner Vergesellschaftungsgesetz erst 2029 in Kraft treten soll, könnte der Streit nach Einschätzung des Anwalts noch Jahre andauern.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Carsten Loll, Elif Eralp
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
dts Nachrichtenagentur, Bundesregierung, Latham & Watkins, Handelsblatt, Die Linke, CSU, Bund, rot-rot-grüne Landesregierung
Wann ist das Ereignis passiert?
Am Montag (kein konkretes Datum genannt).
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Der Immobilienrechtler Carsten Loll hält das geplante Investitionsschutzgesetz des Bundes für rechtlich aussichtsreich und sieht darin durch strenge Entschädigungs- und Verhältnismäßigkeitsvorgaben erhebliche Hürden für die geplante Vergesellschaftung von rund 160.000 Berliner Wohnungen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Pläne in Berlin, rund 160.000 Wohnungen großer privater Wohnungskonzerne in öffentliches Eigentum zu überführen
- Vorhaben der Bundesregierung, mit einem Investitionsschutzgesetz verbindliche Voraussetzungen für Vergesellschaftungen festzulegen
- Kritik der Linken-Politikerin Elif Eralp, die das Vorgehen als verfassungswidrig bezeichnet
- Artikel 15 des Grundgesetzes als bislang ungenutzte rechtliche Grundlage für Vergesellschaftungen
- Streit über die vorgesehenen Anforderungen an Entschädigung, zwingende Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Die Linken-Politikerin Elif Eralp kritisierte Dobrindts Vorgehen beim geplanten Investitionsschutzgesetz als verfassungswidrig.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Betroffene Eigentümer sollen unmittelbar in Geld zum vollen Verkehrswert ihrer Immobilien entschädigt werden.
- Eine zwingende Notwendigkeit der Vergesellschaftung müsste nachgewiesen werden.
- Die vorgesehenen Entschädigungsregeln könnten die Berliner Vergesellschaftungspläne erheblich erschweren.
- Die Verhältnismäßigkeit und die Verfügbarkeit milderer Mittel zur Lösung der Wohnungsprobleme müssten geprüft werden.
- Der Rechtsstreit könnte noch Jahre andauern.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, Immobilienrechtler Carsten Loll verteidigt das geplante Investitionsschutzgesetz der Bundesregierung, während Linken-Politikerin Elif Eralp das Vorgehen als verfassungswidrig kritisiert.
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