Bundesverfassungsgericht: Reiche muss Video gegen Linke löschen

Bundesverfassungsgericht: Reiche muss Video gegen Linke löschen

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Verfassungsgericht: Karlsruhe klärt Parteienkritik

Karlsruhe () – Katherina Reiche (CDU) muss ein Video auf dem Instagram-Profil des von ihr geführten Wirtschaftsministeriums löschen, in dem sie die mit Antisemitismus in Verbindung bringt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschlossen. Die Entscheidung über einen Eilantrag der ist mit sechs zu zwei Stimmen ergangen.

„Erginge die einstweilige Anordnung nicht und verbliebe das streitgegenständliche Reel auf dem Instagram-Profil des von der Antragsgegnerin geführten Ministeriums, hätte ein Organstreit aber später Erfolg, drohte der Antragstellerin durch die fortwährende Verbreitung der in dem Reel geäußerten – schwerwiegenden – negativen Zuschreibungen ein schwerer, irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen “, erklärte das Gericht. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.

Fraglich sei insbesondere, ob Reiche mit ihren „möglicherweise herabsetzenden Formulierungen“ und den „mit scharfen und zumindest polemisch zuspitzenden Worten“ erhobenen Vorwürfen die vom Sachlichkeitsgebot gesetzten Grenzen wahre, heißt es im Beschluss.

Reiche bliebe es „unbenommen, sich während des laufenden Verfahrens und unabhängig von dem Ausgang der Hauptsache als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der zu äußern“, teilte das Gericht mit. Reiche wäre nicht daran gehindert, „regierungsamtlich“ sachbezogen auf aktuelle oder sich abzeichnende Gefahren für den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland hinzuweisen, die nach ihrer Einschätzung bestehen. Dabei müsse sie aber die verfassungsrechtlichen Anforderungen wahren und auf die in dem streitgegenständlichen Reel erfolgten Zuschreibungen und Bewertungen der Linken verzichten.

Die Linke begrüßt die Eilentscheidung. „Die groß angelegte Kampagne von CDU-Ministern gegen die Linke fällt gerade wie ein Kartenhaus in sich zusammen“, sagte Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, dem „Spiegel“. Statt ihr Amt für eine sachliche politische Auseinandersetzung zu nutzen, habe Reiche versucht, die Linke mit gezielten Unterstellungen zu diskreditieren. Dass Minister „ihre politische Macht für eine solche Schmutzkampagne missbrauchen, ist zutiefst schäbig und wirft ernste Fragen über ihr Amtsverständnis auf“, so Ehling.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Katherina Reiche am 14.10.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Katherina Reiche, Janis Ehling

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Katherina Reiche (CDU), Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, Bundesregierung, Berlin, CDU, Die Linke, Janis Ehling, Der Spiegel, Wirtschaftsministerium, Instagram

Wann ist das Ereignis passiert?

14.10.2026

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht)

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Katherina Reiche (CDU) ein Instagram-Video ihres von ihr geführten Wirtschaftsministeriums löschen muss, in dem sie die Linke mit Antisemitismus in Verbindung bringt, weil sonst ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb durch die fortgesetzte Verbreitung schwerwiegender negativer Zuschreibungen beeinträchtigt würde.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Reel/Instagram-Video-Veröffentlichung von Katherina Reiche auf dem Instagram-Profil des von ihr geführten Wirtschaftsministeriums, in dem sie die Linke mit Antisemitismus in Verbindung bringt
  • Antrag/Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aufgrund der Verbreitung dieser in dem Reel geäußerten Zuschreibungen und Bewertungen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Linke begrüßt die Eilentscheidung
  • Linke wirft CDU-Ministern eine Kampagne gegen die Linke vor, die „zusammenfällt“
  • Linke kritisiert, Reiche habe die Amtsmacht für Unterstellungen und Diskreditierung genutzt
  • Linke bezeichnet das Vorgehen als „schäbig“ und wirft Fragen zum Amtsverständnis auf
  • Gericht beschreibt als Kontext laufende Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin
  • Politische Einordnung: Prüfung, ob Reiche mit Formulierungen und polemischen Zuspitzungen das Sachlichkeitsgebot verletzt hat

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Sicherstellung des verfassungsrechtlich gebotenen Sachlichkeitsmaßstabs im politischen Wettbewerb
  • Vermeidung schwerwiegender, irreparabler Nachteile für die gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb
  • Beschränkung der Zulässigkeit parteipolitischer bzw sachbezogen wirkender Aussagen während eines laufenden Verfahrens
  • Vorgabe, bestimmte Bewertungen und Zuschreibungen in öffentlichen Beiträgen zu unterlassen, um verfassungsrechtliche Anforderungen einzuhalten
  • Schutz des politischen Gegners vor fortwährender Verbreitung negativer Zuschreibungen in öffentlich zugänglichen Medien
  • Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben auch in laufenden politischen Verhandlungen zur Regierungsbildung

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Janis Ehling (Bundesgeschäftsführer der Linken) wird mit einem Zitat zitiert („Die groß angelegte Kampagne …“ sowie weitere Kritik am Vorgehen von Katherina Reiche).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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