Bundeskabinett bringt Zuckergetränkesteuer auf den Weg

Bundeskabinett bringt Zuckergetränkesteuer auf den Weg

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Politik: Zuckergetränkesteuer in Berlin

Berlin () – Das Bundeskabinett hat eine „Formulierungshilfe“ für die Regierungsfraktionen im Deutschen zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Wenn sie vom Deutschen Bundestag beschlossen wird, soll die Steuer ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden.

Konkret sollen gezuckerte besteuert werden, die einen Gesamtzuckergehalt von 5 Gramm pro 100 Milliliter oder mehr enthalten. Der Entwurf sieht dabei einen zweistufigen Steuertarif abhängig vom Zuckergehalt vor: In der ersten Stufe zwischen fünf und acht Gramm Zucker pro 100 ml werden 0,26 je Liter fällig, darüber 0,32 Euro je Liter.

Die Zuckergetränkesteuer soll Limonaden (z. B. Cola, Orangenlimonade, gesüßte Fruchtschorlen), Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar oder Saftkonzentrate mit Zuckerzusatz erfassen, aber auch zuckerhaltigen Sirup und entsprechende Konzentrate, die für die Zubereitung von Getränken bestimmt sind (z. B. Postmix-Konzentrate, Sirup für Trinkwassersprudler). Nicht erfasst werden alkoholhaltige Getränke, weil diese in der Regel bereits einer anderen Verbrauchsteuer unterlägen, so das Ministerium.

Auch entsprechende alkoholfreie Alternativen, also alkoholfreier einschließlich Fruchtwein, alkoholfreier Schaumwein, alkoholfreies Bier, alkoholfreie Liköre und alkoholfreie Cocktails sollen ausgenommen werden, ebenso Mischgetränke auf dieser Basis. Gleiches soll für Milch, Hafer- und Reisdrinks sowie entsprechende Mischgetränke, reine Frucht- und Gemüsesäfte, reines Frucht- und Gemüsesaftkonzentrat sowie entsprechende ungesüßte Schorlen gelten.

Auch Getränke, die mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sollen nicht unter die Zuckergetränkesteuer fallen. Steuerschuldner sollen, wie bei Verbrauchsteuern üblich, Hersteller bzw. der Großhandel sein. Es sind Ausnahmeregelungen für kleine, unabhängige Hersteller mit einer jährlichen Produktionsmenge von bis zu 70.000 Litern vorgesehen. Zusätzlich wurde eine Befreiung für Betriebe bis 1 Millionen Liter aufgenommen. Das Inkrafttreten dieser Beihilfe steht aber noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Beihilfe durch die Europäische Kommission.

Durch die Steuer sollen dem Bund Mehreinnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027, 925 Millionen Euro im Jahr 2028 und zwischen 875 und 890 Millionen Euro in den Jahren 2028 bis 2031 entstehen. Die Steuereinnahmen sollen dazu verwendet werden, die Beiträge für die Gesetzliche stabil zu halten, so das Finanzministerium.

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Text-/Bildquelle:
Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis:
Limonaden im Supermarkt am 14.10.2026

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Ich kann hier keine Personen mit Namen aus dem Text ausmachen – im bereitgestellten Artikel sind keine vollständigen Namen von Personen enthalten.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundeskabinett, Deutscher Bundestag, Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag, Bundesministerium der Finanzen (Finanzministerium), Europäische Kommission, Hersteller, Großhandel, Gesetzliche Krankenversicherung, Milch, Haferdrinks, Reisdrinks

Wann ist das Ereignis passiert?

Datum/Zeitraum: Die Entscheidung fand im Zusammenhang mit der Darstellung am 14.10.2026 statt (Foto-Hinweis: „Limonaden im Supermarkt am 14.10.2026“).

Hinweis zur Steuer: Falls du das Inkrafttreten meinst: Die Steuer soll ab dem 1. Juli 2027 erhoben werden.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine Zuckergetränkesteuer für ab 1. Juli 2027 zu versteuernde, zuckerhaltige Getränke ab 5 g Zucker pro 100 ml mit einem zweistufigen Tarif (0,26 bzw. 0,32 € je Liter) einzuführen, wobei verschiedene Getränkearten (u. a. alkoholhaltige, ungesüßte Säfte/Schorlen und mit Süßungsmitteln gesüßte) ausgenommen sind und die Einnahmen zur Stabilisierung der GKV-Beiträge dienen sollen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Formulierungshilfe zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer innerhalb des Bundeskabinetts für die Regierungsfraktionen
  • Beschluss der Zuckergetränkesteuer einschließlich Zieltermin (Erhebung ab 1. Juli 2027) durch die Bundesregierung

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zur Zuckergetränkesteuer
  • Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien werden im Artikel nicht beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Mehreinnahmen für den Bund im Jahr 2027 in Höhe von 690 Millionen Euro
  • Mehreinnahmen für den Bund im Jahr 2028 in Höhe von 925 Millionen Euro
  • Zusätzliche Mehreinnahmen in den Jahren 2029 bis 2031 in Höhe von 875 bis 890 Millionen Euro
  • Stabilisierung der Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung durch die zweckgebundenen Steuereinnahmen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Nein. Es wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer konkret benannten Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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