Politik in Berlin: Zuckergetränkesteuer eingegrenzt
Berlin () – Die Bundesregierung grenzt die Zuckergetränkesteuer gegenüber ursprünglichen Überlegungen deutlich ein. Dies geht aus dem Entwurf eines Zuckergetränkesteuergesetzes hervor, aus dem das „Handelsblatt“ berichtet.
Getränke wie Coke Zero oder alkoholfreies Bier sollen demnach nicht mit der neuen Zuckergetränkesteuer belastet werden. „Der Gesetzentwurf sieht die Einführung einer nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelten Verbrauchssteuer auf gezuckerte Getränke vor“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Steuer soll demnach für Getränke anfallen, bei denen der Gesamtzucker bei mindestens fünf Gramm je 100 Milliliter liegt.
Mit der Steuer belegt würden demnach Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreie Getränke wie Limonaden, aromatisierte oder gesüßte Wässer sowie Konzentrate und Sirupe. Ausgenommen wären Frucht- und Gemüsesäfte ohne zugesetzten Zucker oder Nahrungsergänzungsmittel und Erzeugnisse, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Explizit ausgenommen sind in dem Gesetzentwurf zudem alkoholfreier Wein, alkoholfreier Schaumwein und alkoholfreies Bier.
Die Steuersätze betragen: 0,26 Euro bei einem Gesamtzuckergehalt ab 5 Gramm bis unter 7 Gramm je 100 Milliliter, 0,32 Euro bei einem Zuckergehalt ab 7 Gramm bis unter 10 Gramm je 100 Milliliter und 0,38 Euro bei einem Zuckergehalt ab 10 Gramm oder mehr je 100 Milliliter.
Die Bundesregierung rechnet im folgenden Jahr mit Einnahmen durch die neue Steuer in Höhe von 795 Millionen Euro, ab 2028 sollen sich die Mehreinnahmen dann jährlich um 1,2 Milliarden Euro bewegen. Die neue Zuckergetränkesteuer soll eine geringere Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenfinanzieren. „Ziel ist auch die Reduzierung des Konsums von Zucker in gezuckerten Getränken“, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Die Zuckergetränkesteuer ist innerhalb der Bundesregierung stark umstritten. So fordern Teile der Union, die Steuer nicht zu erheben. Zudem sorgte ein Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium vor einigen Wochen für große Unruhe. Laut dem Papier gab es innerhalb der Bundesregierung auch Erwägungen, zuckerfreie Zero-Getränke zu besteuern.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Keine vollständigen Namen von Personen im Artikeltext enthalten.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesregierung, Handelsblatt, Union, Bundesfinanzministerium, Gesundheitsfonds, dts Nachrichtenagentur
Wann ist das Ereignis passiert?
Datum/Zeitraum: Nicht erwähnt.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesregierung will eine gestaffelte Zuckergetränkesteuer einführen, die erst ab mindestens 5 Gramm Gesamtzucker je 100 Milliliter greift, dabei u. a. Getränke wie Coke Zero und alkoholfreies Bier ausdrücklich ausnimmt und so vor allem den Zuckerkonsum senken sowie Mehreinnahmen für den Gesundheitsfonds erzielen soll.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium, das unter anderem Erwägungen enthielt, zuckerfreie Zero-Getränke zu besteuern
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine konkrete Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien beschrieben
- Nur Hinweis, dass die Zuckergetränkesteuer innerhalb der Bundesregierung stark umstritten ist
- Teile der Union fordern, die Steuer nicht zu erheben
- Erwähnung eines Eckpunktepapiers aus dem Bundesfinanzministerium, das innerhalb der Bundesregierung für Unruhe sorgte
- Laut Eckpunktepapier gab es Erwägungen, zuckerfreie Zero-Getränke zu besteuern
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Getränke mit Gesamtzuckergehalt ab mindestens 5 Gramm je 100 Milliliter werden grundsätzlich mit einer Verbrauchssteuer belastet
- Frucht- und Gemüsesäfte, Limonaden sowie aromatisierte oder gesüßte Wässer, Konzentrate und Sirupe werden voraussichtlich besteuert
- Bestimmte Erzeugnisse sind ausgenommen, darunter alkoholfreier Wein, alkoholfreier Schaumwein sowie alkoholfreies Bier
- Bestimmte zuckerarme Varianten wie Frucht- und Gemüsesäfte ohne zugesetzten Zucker sowie Produkte, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen, bleiben ausgenommen
- Die Steuer wird nach Gesamtzuckergehalt gestaffelt erhoben mit Steuersätzen von 0,26 Euro bis 0,38 Euro pro 100 Milliliter je nach Zuckerbereich
- Der Staat erwartet Einnahmen im Folgejahr in Höhe von 795 Millionen Euro
- Ab 2028 sollen die jährlichen Mehreinnahmen bei 1,2 Milliarden Euro liegen
- Die Steuer soll eine geringere Kürzung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds gegenfinanzieren
- Ziel ist die Reduzierung des Konsums von Zucker in gezuckerten Getränken
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja. Im Artikel wird als Reaktion der Bundesregierung ein Zitat aus dem Gesetzentwurf wiedergegeben („Der Gesetzentwurf sieht die Einführung … gestaffelten Verbrauchssteuer auf gezuckerte Getränke vor“).
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