Justizministerium legt Reformpläne für Richtergesetz vor

Justizministerium legt Reformpläne für Richtergesetz vor

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Politik: Schöffenamt in Deutschland gesichert

() – Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Deutsche Richtergesetz ändern soll, um das Schöffenamt gegen „Verfassungsfeinde“ abzusichern.

Personen, die nicht die Gewähr bieten, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, sollen nicht mehr in das Schöffenamt berufen werden können, teilte das Ministerium am Montag mit. Zudem sollen Personen, die zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, von der Berufung ausgeschlossen werden. Das Ministerium teilte mit, dass diese Maßnahmen die Funktionsfähigkeit der sicherstellen sollen.

Der Entwurf sieht auch vor, dass Schöffen nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt bleiben, bis eine Neuwahl stattgefunden hat, um Blockaden der Schöffenwahl zu verhindern. In kommunalen Gremien ist für die Wahl eine Zweidrittelmehrheit notwendig, was Blockaden durch eine Minderheit ermöglichen kann.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, dass Extremisten und Verfassungsfeinde in der Justiz nichts verloren hätten und das Schöffenamt ein verantwortungsvolles Amt sei. „Wer spricht, muss auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.“ Der Gesetzentwurf sei ein weiterer Baustein der Strategie, „die Justiz zu stärken und widerstandsfähiger zu machen gegen alle, die den Rechtsstaat verachten“.

Zusätzlich sollen den Plänen zufolge Änderungen in der juristischen vorgenommen werden. Personen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen, sollen nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Die Länder dürfen zudem das e-Examen verpflichtend vorschreiben, und Jura-Studierende sollen ihre Praktika flexibler gestalten können. Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und versandt, die bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen können.

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Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Justizzentrum Halle (Saale) (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Stefanie Hubig

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesjustizministerium, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, Deutsche Richtergesetz, Schöffenamt, Justiz, freiheitlich demokratische Grundordnung, Grundgesetz, Länder, Verbände, juristischer Vorbereitungsdienst, Jura-Studierende, Länder und Verbände, kommunale Gremien

Wann ist das Ereignis passiert?

Zeitraum/Datum: Montag (10. Oktober 2026) — der Text nennt das Ereignis als Mitteilung „am Montag“.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin, Halle (Saale)

Worum geht es in einem Satz?

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Deutsche Richtergesetz ändern soll, um Schöffen künftig stärker gegen „Verfassungsfeinde“ abzusichern, ihre Ausschlusskriterien zu verschärfen, Blockaden der Schöffenwahl zu verhindern sowie Änderungen in der juristischen Ausbildung (inkl. Zugangsvoraussetzungen) vorzusehen.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes, um das Schöffenamt gegen „Verfassungsfeinde“ abzusichern
  • Ausschluss von Personen, die nicht die Gewähr bieten, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
  • Ausschluss von Personen bei Verurteilung zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen
  • Vorbeugung gegen Blockaden bei der Schöffenwahl durch das Verbleiben im Amt nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl
  • Ansatz zur Stärkung und Widerstandsfähigkeit der Justiz gegen diejenigen, die den Rechtsstaat verachten

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Keine Reaktion von Politik, Öffentlichkeit oder Medien im Artikel beschrieben

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Schöffen werden künftig nicht mehr berufen, wenn sie nicht die Gewähr bieten, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
  • Personen mit bestimmten strafrechtlichen Verurteilungen werden von der Berufung als Schöffe ausgeschlossen
  • Die Funktionsfähigkeit der Justiz soll durch die vorgesehenen Ausschlusskriterien abgesichert werden
  • Schöffen sollen nach Ablauf ihrer Amtszeit länger im Amt bleiben, bis eine Neuwahl stattgefunden hat, um Blockaden der Schöffenwahl zu verhindern
  • In der juristischen Ausbildung sollen Personen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen, nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden
  • Die Länder können das e-Examen verpflichtend vorschreiben
  • Jura-Studierende sollen Praktika flexibler gestalten können

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig wird mit einer Stellungnahme zitiert („Extremisten und Verfassungsfeinde…“ / „Wer Recht spricht, muss…“).

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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