Politik in Berlin: Haftentschädigung wird reformiert
Berlin () – Das Bundesjustizministerium will die Strafverfolgungsentschädigung reformieren und in diesem Zusammenhang die Entschädigungen für zu Unrecht Inhaftierte erhöhen. Das teilte das Ministerium am Montag mit.
Betroffene sollen demnach künftig 100 Euro pro Tag der Haft erhalten, statt bisher 75 Euro. Ab einer Haftdauer von sechs Monaten soll der Betrag auf 150 Euro pro Tag steigen. Der Gesetzentwurf, der am Montag veröffentlicht wurde, sieht daneben noch weitere Verbesserungen für Betroffene vor. So soll es ihnen beispielsweise möglich sein, ihre Ansprüche deutlich länger geltend zu machen als bisher.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, dass Fehler im Rechtsstaat korrigiert werden müssten und zu Unrecht Inhaftierte angemessen entschädigt werden sollten. „Die Entschädigungssätze wurden seit vielen Jahren nicht mehr angepasst. Außerdem kann es nicht sein, dass zu Unrecht Inhaftierte von ihrer Entschädigung auch noch Abzüge für `Kost und Logis` erdulden mussten.“ Deshalb verbessere man die Rehabilitierung zu Unrecht Inhaftierter und stärke dadurch das Vertrauen in einen Rechtsstaat, „der Fehler erkennt und korrigiert“, so Hubig.
Der Gesetzentwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Es gibt im nächsten Schritt nun Gelegenheit, bis zum 14. August 2026 Stellung zu nehmen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesjustizministerium, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)
Wann ist das Ereignis passiert?
- Ereignisdatum/Zeitraum:Montag (13. Juli 2026)
- Konkrete Frist im Text:bis zum 14. August 2026
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Das Bundesjustizministerium will die Strafverfolgungsentschädigung reformieren und die Entschädigungen für zu Unrecht Inhaftierte deutlich erhöhen (100 € pro Hafttag, ab sechs Monaten 150 €) sowie die Geltendmachung von Ansprüchen verbessern, wobei der Gesetzentwurf an Länder und Verbände ging und bis zum 14. August 2026 Stellung genommen werden kann.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Strafverfolgungsentschädigung soll reformiert werden
- Entschädigungssätze wurden seit vielen Jahren nicht mehr angepasst
- Zu Unrecht Inhaftierte müssen Abzüge für „Kost und Logis“ erdulden
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Keine Angaben dazu, wie Politik, Öffentlichkeit oder Medien auf die Reform reagiert haben
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Erhöhung der Strafverfolgungsentschädigung für zu Unrecht Inhaftierte
- 100 Euro pro Hafttag statt bisher 75 Euro
- Ab einer Haftdauer von sechs Monaten Anhebung auf 150 Euro pro Hafttag
- Ausweitung der Möglichkeit, Ansprüche deutlich länger geltend zu machen
- Anpassung der Entschädigungssätze zur Verbesserung der Rehabilitierung zu Unrecht Inhaftierter
- Stärkung des Vertrauens in einen Rechtsstaat, der Fehler erkennt und korrigiert
- Gesetzesentwurf wird an Länder und Verbände versandt und in einer Stellungnahmephase zur Diskussion gestellt
- Stellungnahmefrist bis zum 14. August 2026
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) wird mit einer Stellungnahme zitiert („Die Entschädigungssätze wurden seit vielen Jahren nicht mehr angepasst…“).
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