Gesellschaft: Strafverschärfungen für Angriffe auf Einsatzkräfte
Berlin () – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Angriffe auf Polizisten und andere Einsatzkräfte härter bestrafen. „Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden“, sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). Das gelte für Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, aber auch für Angriffe auf Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichtsvollzieher.
Tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Justizministeriums hervor, über den die Funke-Zeitungen berichten. Wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt und angreift, soll demnach mit einer Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher von sechs Monaten bestraft werden.
Angriffe auf Polizei sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte hätten ein „erschreckendes Ausmaß“ angenommen, sagte Hubig. „Gerade in den Silvesternächten ist es immer wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen.“ Die Justizministerin fügte hinzu: „Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts.“
Hubig will außerdem einen besseren Schutz für Ärzte sowie anderes medizinisches Personal wie Krankenpfleger durchsetzen. Tätliche Angriffe auf sie sollen künftig so hart bestraft werden wie entsprechende Taten gegen Polizisten und die anderen Einsatz- und Rettungskräfte. Bisher gelten besondere Strafvorschriften für Angriffe auf medizinisches Personal nur für Einsätze im Notdienst oder der Notaufnahme.
Hubig geht mit ihrem Gesetzentwurf über den Schutz von Einsatzkräften hinaus, sie will etwa auch Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete gegen Drohungen und Gewalt stärken. Richter sollen laut Gesetzentwurf künftig härtere Strafen aussprechen, wenn eine Tat „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit“ beeinträchtigen könnte. Damit ist etwa die Einschüchterung von ehrenamtlich Engagierten oder Kommunalpolitikern gemeint.
Deutlich schärfer will die Justizministerin gegen Volksverhetzung vorgehen. Statt Freiheitsstrafen von bisher drei Jahren sollen bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich sein. Verhängen Richter eine Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Volksverhetzung, soll den Tätern außerdem für fünf Jahre das passive Wahlrecht aberkannt werden können. Ein Verurteilter kann damit zum Beispiel nicht zum Bundestagsabgeordneten gewählt werden oder ein öffentliches Amt besetzen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Stefanie Hubig
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Die genannten Organisationen, Parteien oder Institutionen sind:
Bundesjustizministerium, SPD, Funke-Mediengruppe, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Ärzte, Pflegepersonal, Gerichtsvollzieher, Krankenpfleger, Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker, Europaabgeordnete.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant, die Strafen für Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte und medizinisches Personal zu verschärfen, um dem Anstieg solcher Taten entgegenzuwirken, und will auch Ehrenamtliche sowie Kommunalpolitiker besser schützen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zunahme tätlicher Angriffe auf Einsatzkräfte
- Erschreckendes Ausmaß der Übergriffe, insbesondere an Silvester
- Verrohung in der Gesellschaft
- Mangelnder Schutz für Einsatzkräfte und medizinisches Personal
- Notwendigkeit härterer Strafen zur Abschreckung
- Angriffe auf Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker als Herausforderung
- Ziel der Stärkung und besseren Absicherung von Schutzpersonen
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten und Einsatzkräfte
- Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Gerichtsvollzieher künftig mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe
- Angriffe in Hinterhalt erhalten Mindeststrafe von einem Jahr
- Hubig sieht "erschreckendes Ausmaß" der Angriffe, besonders zu Silvester
- Geplanter besserer Schutz für Ärzte und medizinisches Personal
- Strafvorschriften für medizinisches Personal werden ausgeweitet
- Gesetzentwurf umfasst auch Schutz für Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker
- Richter sollen höhere Strafen bei Beeinträchtigung des Gemeinwohls aussprechen
- Schärfere Maßnahmen gegen Volksverhetzung mit bis zu fünf Jahren Gefängnis
- Möglichkeit der Aberkennung des passiven Wahlrechts bei entsprechender Verurteilung
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Härtere Bestrafung für Angriffe auf Polizisten und Einsatzkräfte
- Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Polizei und Rettungsdienste auf sechs Monate erhöht
- Mindeststrafe für Angriffe in einem Hinterhalt auf ein Jahr erhöht
- Besserer Schutz für medizinisches Personal durch gleiche Bestrafung wie für Einsatzkräfte
- Stärkung des Schutzes für Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete
- Härtere Strafen für Volksverhetzung, bis zu fünf Jahre Gefängnis
- Verlust des passiven Wahlrechts für Täter, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zitiert. Sie betont, dass Angriffe auf Polizei und Einsatzkräfte „besonders verwerflich“ seien und entsprechend härter bestraft werden müssen.
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