Mecklenburg-Vorpommern stärkt Antidiskriminierungsberatung

Mecklenburg-Vorpommern stärkt Antidiskriminierungsberatung

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Gesellschaft: Antidiskriminierung in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin () – Mecklenburg-Vorpommern hat seine Zusammenarbeit mit der unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, besiegelt. Das teilte das Justiz- und Gleichstellungsministerium in Schwerin mit.

Das Land war bereits 2024 der sogenannten Koalition gegen Diskriminierung beigetreten und hat nun eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Ziel der Vereinbarung ist es, die zivilgesellschaftlich organisierten Strukturen der Antidiskriminierungsberatung bundesweit nachhaltig zu sichern. In Mecklenburg-Vorpommern werden seit Jahresbeginn zwei Beratungsstellen in Schwerin und Greifswald gefördert.

Die Förderbescheide an den Träger, den Antidiskriminierungsverband M-V, soll Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt am 17. Juni übergeben.

Die Vereinbarung sieht zudem einen jährlichen Austausch der Länder mit der Bundesbeauftragten vor. Einmal pro Legislaturperiode soll ein gemeinsamer Bericht die Entwicklungen und Strukturen der Antidiskriminierungsberatung sichtbar machen.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung, Monique Tannhäuser, betonte, dass Diskriminierungsschutz eine politische und gesellschaftliche Querschnittsaufgabe sei. Anlass der Mitteilung ist der 20. Jahrestag des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Ferda Ataman, Jacqueline Bernhardt, Monique Tannhäuser

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Schwerin, dts Nachrichtenagentur, Ferda Ataman, Justiz- und Gleichstellungsministerium, Koalition gegen Diskriminierung, Antidiskriminierungsverband M-V, Jacqueline Bernhardt, Monique Tannhäuser, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 17. Juni statt, als die Förderbescheide übergeben werden sollten. Der Zeitraum des 20. Jahrestags des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist der 18. August 2006.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Schwerin, Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern

Worum geht es in einem Satz?

Mecklenburg-Vorpommern hat eine Vereinbarung mit der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, unterzeichnet, um die Antidiskriminierungsberatung im Land zu fördern und die Zusammenarbeit zu stärken, anlässlich des 20. Jahrestags des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Mecklenburg-Vorpommern tritt Koalition gegen Diskriminierung bei
  • Unterzeichnung einer Vereinbarung mit der unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
  • Förderung von zwei Antidiskriminierungsberatungsstellen in Schwerin und Greifswald
  • Geplante Übergabe von Förderbescheiden durch die Gleichstellungsministerin
  • Jährlicher Austausch der Länder mit der Bundesbeauftragten
  • Gemeinsamer Bericht zur Sichtbarmachung von Entwicklungen in der Antidiskriminierungsberatung
    1. Jahrestag des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Mecklenburg-Vorpommern richtet Zusammenarbeit mit Bundesbeauftragter für Antidiskriminierung ein
  • Land war bereits 2024 der Koalition gegen Diskriminierung beigetreten
  • Ziel: zivilgesellschaftliche Strukturen der Antidiskriminierungsberatung sichern
  • Zwei Beratungsstellen in Schwerin und Greifswald gefördert
  • Fördersumme wird von Gleichstellungsministerin am 17. Juni übergeben
  • Jährlicher Austausch zwischen Ländern und Bundesbeauftragter vorgesehen
  • Gemeinsamer Bericht alle Legislaturperioden über Entwicklungen in Antidiskriminierungsberatung
  • Landesbeauftragte betont Bedeutung des Diskriminierungsschutzes als Querschnittsaufgabe
  • Mitteilung anlässlich des 20. Jahrestags des AGG am 18. August 2006

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Zusammenarbeit mit der unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung
  • Sicherung von zivilgesellschaftlich organisierten Strukturen der Antidiskriminierungsberatung
  • Förderung von Beratungsstellen in Schwerin und Greifswald
  • Überreichung der Förderbescheide an den Antidiskriminierungsverband M-V
  • Jährlicher Austausch der Länder mit der Bundesbeauftragten
  • Erstellung eines gemeinsamen Berichts pro Legislaturperiode
  • Stärkung des Diskriminierungsschutzes als Querschnittsaufgabe

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Monique Tannhäuser, die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung, betont, dass Diskriminierungsschutz eine politische und gesellschaftliche Querschnittsaufgabe sei.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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