Gesetz zur IP-Adressen-Speicherung in Deutschland
Berlin () – Die Bundesregierung hat bei ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschlossen. Das teilte das Bundesjustizministerium mit. Internetzugangsanbieter sollen demnach künftig verpflichtet werden, die IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Diese Maßnahme soll die Aufklärung von internetbezogenen Straftaten wie Kindesmissbrauch und Cyberbetrug erleichtern.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Speicherung ausschließlich IP-Adressen und Portnummern betrifft, nicht jedoch andere Verkehrsdaten. Die Bildung von Bewegungsprofilen im Netz bleibe ausgeschlossen, so das Ministerium. Ermittlungsbehörden könnten nur im Einzelfall Auskunft verlangen, welchem Anschlussinhaber eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte, dass der digitale Raum kein „Paradies für Straftäter“ sein dürfe. „Zu viele Straftaten – ob Kindesmissbrauch, Online-Betrug oder digitale Gewalt – bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen.“ Mit dem Entwurf habe man die Chance, eine zwanzigjährige Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Die vollständigen Namen der Personen im Artikel sind: Stefanie Hubig.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesregierung, Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig, SPD.
Wann ist das Ereignis passiert?
Nicht erwähnt
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesregierung hat in einer Kabinettssitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, der Internetanbietern vorschreibt, IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern, um die Aufklärung von internetbezogenen Straftaten zu erleichtern, ohne jedoch die Bildung von Bewegungsprofilen zu erlauben.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Zunahme von internetbezogenen Straftaten
- Schwierigkeiten bei der Aufklärung von Straftaten
- Diskussion über Freiheit und Sicherheit im digitalen Raum
- Forderung nach besseren Ermittlungsinstrumenten
- Bedarf an rechtlicher Grundlage für IP-Speicherung
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Nein.
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen für drei Monate
- Erleichterung der Aufklärung von internetbezogenen Straftaten
- Ausschluss von Verkehrsdaten und Bewegungsprofilbildung
- Zugang für Ermittlungsbehörden nur im Einzelfall
- Ziel der Verbesserung von Sicherheit im digitalen Raum
- Förderung der Aufklärung von Kindesmissbrauch und Cyberbetrug
- Abschluss einer langfristigen Debatte über Freiheit und Sicherheit im Netz
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zitiert, die betont, dass der digitale Raum kein "Paradies für Straftäter" sein dürfe und dass der Gesetzentwurf eine Chance darstelle, die Debatte um Freiheit und Sicherheit im Netz zu einem vernünftigen Ergebnis zu führen.
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