Politik: Nachfolge der Datenschutzbeauftragten Berlin
Berlin () – Nach dem angekündigten Rücktritt der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider aus gesundheitlichen Gründen hat die Bundesregierung noch keinen Zeitplan für eine Nachfolgelösung.
Man habe die Nachricht „zur Kenntnis genommen“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch der . „Wir danken auch der Amtsinhaberin, dass sie trotz der Situation weiter zur Verfügung steht, bis eine Nachfolge gewählt ist.“ Er gehe davon aus, dass innerhalb der Koalition darüber jetzt auch Gespräche geführt werden und „zu gegebener Zeit dann eine starke Nachfolge präsentiert wird“. Dazu, wer innerhalb der Regierung das Vorschlagsrecht für den Posten hat, machte Meyer keine Angaben.
Laut Bundesdatenschutzgesetz wählt der Deutsche Bundestag den Bundesbeauftragten ohne Aussprache mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder. Dies geschieht auf Vorschlag der Bundesregierung. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Specht-Riemenschneider ist erst seit September 2024 im Amt.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Louisa Specht-Riemenschneider (Archiv) |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Louisa Specht-Riemenschneider, Steffen Meyer
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bundesdatenschutzbeauftragte, Bundesregierung, dts Nachrichtenagentur, Steffen Meyer, Deutsche Bundestag, Bundesregierung.
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum oder der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, ist: „Nicht erwähnt“.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
Berlin
Worum geht es in einem Satz?
Die Bundesregierung hat nach dem angekündigten Rücktritt der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider aus gesundheitlichen Gründen noch keinen Zeitplan für eine Nachfolge, während Gespräche innerhalb der Koalition geführt werden sollen.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
- Rücktritt von Louisa Specht-Riemenschneider aus gesundheitlichen Gründen
- Ankündigung des Rücktritts an die Öffentlichkeit
- Fehlende Nachfolgelösung vonseiten der Bundesregierung
- Notwendigkeit, eine neue Amtsinhaberin oder einen neuen Amtsinhaber zu wählen
- Vorgaben im Bundesdatenschutzgesetz zur Wahl des Bundesdatenschutzbeauftragten
- Amtszeit der Bundesdatenschutzbeauftragten beträgt fünf Jahre
- Louisa Specht-Riemenschneider erst seit September 2024 im Amt
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
- Bundesregierung hat noch keinen Zeitplan für Nachfolgelösung
- Stellvertretender Regierungssprecher Steffen Meyer hat Nachricht "zur Kenntnis genommen"
- Dank an Louisa Specht-Riemenschneider für ihre Bereitschaft, weiter zur Verfügung zu stehen
- Erwartung von Gesprächen innerhalb der Koalition über Nachfolge
- Keine Angaben, wer das Vorschlagsrecht für den Posten hat
- Deutscher Bundestag wählt Bundesbeauftragten auf Vorschlag der Bundesregierung
Welche Konsequenzen werden genannt?
- Unklarheit über Zeitplan für Nachfolgelösung
- Mangel an Informationen über das Vorschlagsrecht
- Gespräche innerhalb der Koalition zur Nachfolge
- Notwendigkeit einer starken Nachfolge
- Specht-Riemenschneider bleibt bis Nachfolge im Amt
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer sagt, dass die Bundesregierung die Nachricht "zur Kenntnis genommen" hat und dankt der Amtsinhaberin für ihre Bereitschaft, bis zur Wahl einer Nachfolge zur Verfügung zu stehen.
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