Geflügelpest in privater Haltung in Erfurt amtlich festgestellt

Gesundheitlicher Notfall in Erfurt: Geflügelpest

() – In einer nicht gewerblichen Geflügelhaltung in Erfurt ist die Hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt worden. Das Thüringer Ministerium für , , und Familie teilte am Freitag mit, dass der Ausbruch bei rund 50 Tieren am 12. März erfolgte.

Die Behörden haben umgehend tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet.

Um den betroffenen Bestand werden eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Die genauen Grenzen legt die Stadt Erfurt per Allgemeinverfügung fest.

Zudem wird derzeit in einem Kleinstbestand in aufgrund eines klinischen Verdachts auf Geflügelpest untersucht.

Die Lage bei Wildvögeln in Thüringen bleibt dynamisch; seit Jahresbeginn wurden 47 Fälle registriert. Das Virus wurde vereinzelt auch bei Säugetieren wie Waschbären und Füchsen nachgewiesen.

Das Ministerium ruft Geflügelhalter zur konsequenten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auf.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Henne (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

In dem Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, Stadt Erfurt

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 12. März statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Erfurt, Weimar

Worum geht es in einem Satz?

In Erfurt wurde in einer nicht gewerblichen Geflügelhaltung ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza festgestellt, woraufhin Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet wurden und das Ministerium zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aufruft.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Hochpathogene Aviäre Influenza festgestellt
  • Rund 50 Tiere betroffen
  • Ausbruch am 12. März
  • Tierseuchenrechtliche Maßnahmen eingeleitet
  • Einrichtung einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern
  • Einrichtung einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern
  • Klinischer Verdacht auf Geflügelpest in Weimar
  • Dynamische Lage bei Wildvögeln in Thüringen
  • 47 Fälle seit Jahresbeginn registriert
  • Nachweis des Virus bei Säugetieren wie Waschbären und Füchsen

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza in Erfurt bei etwa 50 Tieren am 12. März
  • Tierseuchenrechtliche Maßnahmen wurden umgehend eingeleitet
  • Einrichtung einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern
  • Stadt Erfurt legt genaue Grenzen per Allgemeinverfügung fest
  • Untersuchung eines Kleinstbestands in Weimar aufgrund klinischen Verdachts auf Geflügelpest
  • Dynamische Lage bei Wildvögeln in Thüringen, seit Jahresbeginn 47 Fälle registriert
  • Virus auch bei Säugetieren wie Waschbären und Füchsen nachgewiesen
  • Ministerium ruft Geflügelhalter zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auf

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einrichtung einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern
  • Einrichtung einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern
  • Durchführung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen
  • Untersuchung in Weimar aufgrund klinischen Verdachts
  • Dynamische Lage bei Wildvögeln
  • Registrierung von 47 Fällen seit Jahresbeginn
  • Nachweis des Virus bei Säugetieren
  • Aufruf zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird eine Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zitiert, in der die amtliche Feststellung der Hochpathogenen Aviären Influenza und die entsprechenden Maßnahmen bekanntgegeben werden.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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