Geflügelpest in Ostholstein nachgewiesen

Tierhaltung in Ostholstein: Geflügelpest-Ausbruch

() – In einer gewerblichen Geflügelhaltung im Kreis Ostholstein ist die Geflügelpest amtlich bestätigt worden. Das teilte das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, und Verbraucherschutz (MLLEV) am Freitag mit.

Das Friedrich-Loeffler-Institut wies am 3. Dezember das Virus des Subtyps H5N1 nach. Die wurden tierschutzgerecht getötet und entsorgt.

Rund um den betroffenen Betrieb richtet der Kreis Ostholstein eine Sperrzone ein.

Sie besteht aus einer mindestens drei Kilometer großen Schutzzone und einer mindestens zehn Kilometer großen Überwachungszone. In diesen Gebieten gelten strenge Auflagen wie ein Aufstallungsgebot und ein Verbot, lebendes Geflügel zu verbringen.

Das Ministerium ruft alle Geflügelhalter im Land auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Dazu zählen die Desinfektion von Händen und Schuhen, die Nutzung betriebseigener Schutzkleidung und der Schutz von Futter vor Wildvögeln. Es handelt sich um den 14. Ausbruch in einer Geflügelhaltung in in diesem .

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Es sind keine vollständigen Namen von Personen im Artikel erwähnt.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV), Friedrich-Loeffler-Institut, Kreis Ostholstein

Wann ist das Ereignis passiert?

Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 3. Dezember.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Ostholstein, Schleswig-Holstein

Worum geht es in einem Satz?

In Ostholstein wurde in einer Geflügelhaltung die Geflügelpest (H5N1) amtlich bestätigt, woraufhin die Tiere tierschutzgerecht getötet, eine Sperrzone eingerichtet und Geflügelhalter zur Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen aufgefordert wurden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Amtliche Bestätigung der Geflügelpest
  • Entdeckung des Virus H5N1 durch Friedrich-Loeffler-Institut
  • Vorfall in gewerblicher Geflügelhaltung im Kreis Ostholstein
  • Tierschutzgerechte Tötung und Entsorgung der Tiere
  • Einrichtung einer Sperrzone rund um den betroffenen Betrieb
  • Wiederholte Ausbrüche in Schleswig-Holstein in diesem Herbst

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Geflügelpest im Kreis Ostholstein amtlich bestätigt
  • Virus H5N1 durch Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen
  • Tiere wurden tierschutzgerecht getötet und entsorgt
  • Sperrzone rund um betroffenen Betrieb eingerichtet
  • Besteht aus mindestens 3 km Schutzzone und 10 km Überwachungszone
  • Strenge Auflagen, wie Aufstallungsgebot und Verbot von lebendem Geflügeltransport
  • Ministerium ruft Geflügelhalter auf, Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten
  • Maßnahmen umfassen Handschuh- und Schuhdesinfektion, Nutzung von Schutzkleidung, Schutz von Futter vor Wildvögeln
    1. Ausbruch in einer Geflügelhaltung in Schleswig-Holstein in diesem Herbst

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Einrichtung einer Sperrzone
  • Schutzzone von mindestens drei Kilometern
  • Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern
  • Strenge Auflagen in den Zonen
  • Aufstallungsgebot
  • Verbot, lebendes Geflügel zu verbringen
  • Aufruf zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen
  • Desinfektion von Händen und Schuhen
  • Nutzung betriebseigener Schutzkleidung
  • Schutz von Futter vor Wildvögeln
    1. Ausbruch in dieser Saison

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird eine Stellungnahme des Ministeriums für Landwirtschaft zitiert, da es die Geflügelpest bestätigt und alle Geflügelhalter aufruft, ihre Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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