Geflügelpest in Kreis Plön nachgewiesen

Geflügelpest in Kreis Plön nachgewiesen

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Tiergesundheit und Biosecurity in Plön

Kiel () – Im Kreis Plön ist ein Ausbruch der Geflügelpest in einem gewerblichen Geflügelhaltungsbetrieb bestätigt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut habe die Infektion mit dem Virus des Subtyps H5N1 am Mittwoch nachgewiesen, teilte das Landwirtschaftsministerium in Kiel mit.

Die betroffenen Tiere wurden bereits tierschutzgerecht getötet und entsorgt.

Um den betroffenen Betrieb richteten die Behörden eine Sperrzone ein, die eine mindestens drei Kilometer große Schutzzone und eine mindestens zehn Kilometer umfassende Überwachungszone umfasst. Diese Zonen reichen bis in den Kreis Ostholstein hinein.

In den betroffenen Gebieten gelten strenge Auflagen wie Aufstallungsgebot und Verbringungsverbot für lebendes Geflügel.

Das Ministerium ruft alle Geflügelhalter auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und konsequent umzusetzen. Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sollten vermieden werden.

Es handelt sich um den zweiten Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein in diesem Herbst.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Friedrich-Loeffler-Institut, Landwirtschaftsministerium, Kreis Plön, Kreis Ostholstein

Wann ist das Ereignis passiert?

Der genaue Termin des Ereignisses ist nicht erwähnt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Kiel, Kreis Plön, Kreis Ostholstein

Worum geht es in einem Satz?

Im Kreis Plön wurde ein Ausbruch der Geflügelpest (Virus H5N1) in einem gewerblichen Betrieb bestätigt, woraufhin die betroffenen Tiere getötet wurden und strenge Auflagen sowie Sperrzonen eingeführt wurden, um weitere Infektionen zu verhindern.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Bestätigung eines Ausbruchs der Geflügelpest
  • Nachweis des H5N1-Virus durch das Friedrich-Loeffler-Institut
  • Ort: gewerblicher Geflügelhaltungsbetrieb im Kreis Plön
  • Zweiter Ausbruch in Schleswig-Holstein in diesem Herbst

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bestätigung des Geflügelpest-Ausbruchs im Kreis Plön durch das Friedrich-Loeffler-Institut
  • Tiere wurden tierschutzgerecht getötet und entsorgt
  • Behörden richteten eine Sperrzone ein (mindestens 3 km Schutzzone, 10 km Überwachungszone)
  • Zonen erstrecken sich bis in den Kreis Ostholstein
  • Geltende Auflagen: Aufstallungsgebot, Verbringungsverbot für lebendes Geflügel
  • Landwirtschaftsministerium ruft Geflügelhalter zur Überprüfung von Biosicherheitsmaßnahmen auf
  • Empfehlung, Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden
  • Zweiter Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein in diesem Herbst

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Tierschutzgerechte Tötung und Entsorgung der betroffenen Tiere
  • Einrichtung einer Sperrzone
  • Schutzzone von mindestens drei Kilometern
  • Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern
  • Strenge Auflagen in den betroffenen Gebieten
  • Aufstallungsgebot für lebendes Geflügel
  • Verbringungsverbot für lebendes Geflügel
  • Aufforderung an Geflügelhalter zur Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen
  • Vermeidung von Kontakten zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln
  • Zweiter Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein in diesem Herbst

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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