Geflügelpest in Putenbetrieb in Hamm festgestellt

Geflügelpest in Putenbetrieb in Hamm festgestellt

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Tierseuchenbekämpfung in Hamm

Hamm () – In einem Putenmastbetrieb in Hamm ist die Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Das teilte das Veterinäramt des Kreises Unna mit, das auch für das Stadtgebiet Hamm zuständig ist.

Der Verdacht war bereits am Freitag erhoben und am Samstag vom Chemischen Veterinär Untersuchungsamt Arnsberg bestätigt worden. Rund 8.000 Puten wurden daraufhin getötet.

Um den betroffenen Betrieb richtet das Veterinäramt eine Schutzzone mit einem Radius von 3,1 Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern ein.

Die Allgemeinverfügung wird am Montag im Amtsblatt des Kreises Unna erlassen und betrifft auch Teile des Kreises Soest. In den Zonen gilt unter anderem Stallpflicht für alle Geflügelbestände, Meldepflicht der Tierzahl und ein Transportverbot für Geflügel und dessen Produkte.

Die Behörde appelliert an alle Geflügelhalter, auch außerhalb der Zonen, wachsam zu sein.

Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere von Wasser- und Greifvögeln, sollten den Ordnungsämtern oder der Leitstelle gemeldet werden. Bürger sollten kranke oder tote Vögel nicht anfassen.

Bisher ist in Deutschland kein Fall einer Übertragung auf den Menschen bekannt.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Kreise Unna, Stadtgebiet Hamm, Chemisches Veterinär Untersuchungsamt Arnsberg, Kreis Soest, Ordnungsämter.

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Hamm, Kreis Unna, Kreis Soest.

Worum geht es in einem Satz?

In einem Putenmastbetrieb in Hamm wurde die Geflügelpest festgestellt, was zur Tötung von 8.000 Puten und der Einrichtung von Schutzzonen führte, während das Veterinäramt die Bevölkerung zur Wachsamkeit gegenüber kranken oder toten Vögeln aufruft.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Amtliche Feststellung der Geflügelpest im Putenmastbetrieb
  • Erhebung des Verdachts durch Veterinäramt
  • Bestätigung des Verdachts durch chemisches Veterinäruntersuchungsamt
  • Tötung von rund 8.000 Puten
  • Einrichtung von Schutzzonen und Überwachungszonen
  • Notwendigkeit zur Stallpflicht und Meldepflicht für Geflügelhalter
  • Gehäufte Funde toter Wildvögel als Warnsignal

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Der Artikel beschreibt keine spezifischen Reaktionen von Politik, Öffentlichkeit oder Medien.

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Tötung von rund 8.000 Puten
  • Einrichtung einer Schutzzone (3,1 km Radius)
  • Einrichtung einer Überwachungszone (10 km Radius)
  • Stallpflicht für alle Geflügelbestände in den Zonen
  • Meldepflicht der Tierzahl in den Zonen
  • Transportverbot für Geflügel und dessen Produkte in den Zonen
  • Appell an Geflügelhalter, wachsam zu sein
  • Meldung gehäufter Funde toter Wildvögel
  • Warnung, kranke oder tote Vögel nicht anzufassen

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird die Behörde zitiert, die an alle Geflügelhalter appelliert, wachsam zu sein.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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