BayVGH: München muss Tempo-30-Schilder an Landshuter Allee vorläufig wieder aufstellen

Verkehrspolitik in München: Tempo-30-Verkehrszeichen wieder aufgestellt

() – Die Landeshauptstadt München muss die kürzlich entfernten Tempo-30-Verkehrszeichen an der Landshuter Allee vorläufig wieder aufstellen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit einem Beschluss vom 23. Februar entschieden, wie das Gericht mitteilte.

Damit muss die Stadt einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts München umsetzen, der auf Eilanträge zweier Anwohner zurückging.

Die Stadt hatte die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Oktober 2025 zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten eingeführt, sie aber Anfang Januar wieder aufgehoben. Das Verwaltungsgericht sah jedoch keine hinreichend verlässliche Prognose, dass die Grenzwerte auch ohne Tempo 30 eingehalten würden.

Gegen diese Entscheidung legte die Landeshauptstadt Beschwerde ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung.

Der BayVGH lehnte diesen Antrag nun ab. Die Bedenken des Verwaltungsgerichts zur Schadstoffprognose seien nicht von der Hand zu weisen, und durch das Wiederaufstellen der Schilder würden keine vollendeten Tatsachen geschaffen, da Tempo-50-Schilder jederzeit erneut aufgestellt werden könnten.

Die Stadt habe die mögliche ‚Verschwendung von Steuergeldern‘ selbst verursacht, indem sie vor Abschluss eines geplanten Änderungsverfahrens am Luftreinhalteplan gehandelt habe. Über die Beschwerde der Stadt ist noch nicht entschieden.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tempo-30-Schild (Archiv)

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Verwaltungsgericht München, Landeshauptstadt München

Wann ist das Ereignis passiert?

Das beschriebene Ereignis fand am 23. Februar statt.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die beschriebenen Ereignisse finden in München statt.

Worum geht es in einem Satz?

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass München die Tempo-30-Schilder an der Landshuter Allee vorläufig wieder aufstellen muss, da die Stadt zuvor die Geschwindigkeitsbegrenzung ohne hinreichende Prognose zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten aufgehoben hatte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Einführung der Tempo-30-Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund von Stickstoffdioxid-Grenzwerten
  • Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Stadt im Januar 2023
  • Eilanträge zweier Anwohner gegen die Aufhebung
  • Verwaltungsgericht München hatte Bedenken zur Schadstoffprognose
  • Entscheid des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Wiederaufstellung der Verkehrszeichen
  • Stadt hatte den Änderungsprozess am Luftreinhalteplan nicht abgewartet

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof ordnet vorläufiges Wiederaufstellen von Tempo-30-Schildern an
  • Beschluss basiert auf Eilanträgen zweier Anwohner
  • München hatte Geschwindigkeitsbegrenzung zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten eingeführt
  • Geschwindigkeitsbegrenzung im Januar 2025 aufgehoben
  • Verwaltungsgericht kritisierte unzureichende Prognosen zur Grenzwert-Einhaltung ohne Tempo 30
  • Stadt legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein
  • BayVGH lehnte Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ab
  • Bedenken zu Schadstoffprognose durch Verwaltungsgericht anerkannt
  • Stadt verantwortlich für mögliche 'Verschwendung von Steuergeldern' durch vorzeitige Handlung

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Wiederaufstellung der Tempo-30-Verkehrszeichen
  • Umsetzung eines früheren Beschlusses des Verwaltungsgerichts München
  • Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten wird wieder angestrebt
  • Keine vollendeten Tatsachen durch Wiederaufstellung der Schilder
  • Mögliche Verschwendung von Steuergeldern durch städtisches Handeln
  • Offene Entscheidung über die Beschwerde der Stadt

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert.

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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