Berliner scheitern mit Eilantrag gegen Straßenpoller & Co

Poller in Berliner Straße zur Verkehrsberuhigung, symbolisieren Maßnahmen gegen Durchgangsverkehr.

Berliner scheitern mit Eilantrag gegen Straßenpoller & Co

() – In Berlin sind Anwohner mit einem Eilantrag gegen Maßnahmen des Bezirksamtes Neukölln zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs gescheitert. Diese blieben vorläufig bestehen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin- in einem Eilverfahren und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Im November 2023 hatte das Bezirksamt im sogenannten Reuterkiez Einbahnstraßenregelungen, ein Durchfahrtsverbot, eine Durchfahrtsperre sowie die Aufstellung von Pollern in Form von Quersperren und einer Diagonalsperre (sog. modaler Filter) angeordnet. Die Maßnahmen erfolgten im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Umgestaltung des Reuterkiezes mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung und der Verringerung der Unfallzahlen.

Die Antragsteller, zwei Anwohner und ein nicht in Neukölln wohnender Verkehrsteilnehmer, wandten sich gegen den überwiegenden Teil dieser Anordnungen. Schon das Verwaltungsgericht habe bei seiner Prüfung zutreffend die Gesamtheit der angeordneten Maßnahmen zugrunde gelegt, teilte das Oberverwaltungsgericht am Dienstag mit. Sämtliche verkehrsrechtliche Maßnahmen seien Teil eines Gesamtkonzepts. Aus diesem Grund seien für die Feststellung der erforderlichen Gefahrenlage alle verkehrsrechtlichen Anordnungen einschließlich der nicht von den Antragstellern angefochtenen Teilregelungen zu berücksichtigen.

Außerdem seien die vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten zu Verkehrszählungen, zur Ermittlung des Prozentsatzes des Durchgangsverkehrs, zu den Unfallzahlen mit Personenschäden und zu dem Anteil des Fahrradverkehrs nicht zu beanstanden. Nicht für jede Straße oder jeden Straßenabschnitt, in dem verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet werden, müsse eine besondere Gefahrenlage festgestellt werden.

Die Richter waren außerdem der Ansicht, dass das Bezirksamt im Rahmen seines Einschätzungsspielraums festlegen könne, durch welche Maßnahmen der festgestellten Gefahrenlage am besten begegnet werden kann. Mildere Mittel seien nicht zu prüfen gewesen, weil die Antragsteller „nicht den Nachweis ersichtlich sachfremder Maßnahmen geführt haben“, heißt es vom Gericht. Auch Ermessensfehler lägen nicht vor. Die Anordnungen seien explizit zur Verkehrsberuhigung erfolgt, außerdem seien die Belange der Antragsteller als Anwohner und Verkehrsteilnehmer hinreichend berücksichtigt worden. Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts „unanfechtbar“ (16. Juni 2025 – OVG 1 S 29/25, vorgehend: VG Berlin, Beschluss vom 28. März 2025 – VG 11 L 792/24).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Poller (Archiv)
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Der Artikel enthält keine vollständigen Namen von Personen.

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bezirksamt Neukölln, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Verwaltungsgericht Berlin

Wann ist das Ereignis passiert?

Der Zeitraum, in dem das beschriebene Ereignis stattfand, umfasst die folgenden Daten:

  • November 2023: Anordnung der Maßnahmen durch das Bezirksamt Neukölln.
  • 28. März 2025: Beschluss des Verwaltungsgerichts.
  • 16. Juni 2025: Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Die Orte, an denen das beschriebene Ereignis stattfindet oder stattfand, sind: Berlin, Neukölln.

Worum geht es in einem Satz?

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die vom Bezirksamt Neukölln zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Reuterkiez angeordneten Maßnahmen, einschließlich Einbahnstraßenregelungen und Polleraufstellungen, vorläufig bestehen bleiben, da sie Teil eines Gesamtkonzepts zur Verkehrsberuhigung sind und die Belange der Anwohner genügend berücksichtigt wurden.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

Der Auslöser für das beschriebene Ereignis war das Vorhaben des Bezirksamtes Neukölln, im Reuterkiez durch verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Einbahnstraßenregelungen und Poller den Durchgangsverkehr zu reduzieren und damit die Verkehrs- sowie Unfallzahlen zu verringern. Anwohner, die gegen diese Maßnahmen vorgehen wollten, scheiterten mit ihrem Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

Im Artikel wird berichtet, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Eilantrag von Anwohnern gegen Verkehrsmaßnahmen des Bezirksamtes Neukölln abgelehnt hat, wodurch die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Reuterkiez vorläufig bestehen bleiben. Die Gerichte begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Maßnahmen Teil eines Gesamtkonzepts zur Verbesserung der Verkehrssituation seien und die Belange der Anwohner berücksichtigt wurden.

Welche Konsequenzen werden genannt?

Die im Artikel erwähnten Folgen oder Konsequenzen sind:

Eilantrag gescheitert, Maßnahmen des Bezirksamtes bleiben vorläufig bestehen, Einbahnstraßenregelungen, Durchfahrtsverbot, Durchfahrtsperre, Aufstellung von Pollern, Verkehrsberuhigung, Verringerung der Unfallzahlen, Erforderlichkeit der Gefahrenlage festgestellt, mildere Mittel nicht geprüft, Belange der Antragsteller berücksichtigt, Beschluss unanfechtbar.

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Im Artikel wird keine Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Der Fokus liegt auf der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das die Maßnahmen des Bezirksamtes Neukölln zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs als rechtmäßig bestätigt hat.

Verkehrskonzept in Berlin Neukölln

In Berlin Neukölln werden Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs durch das Bezirksamt umgesetzt. Diese beinhalten unter anderem Einbahnstraßenregelungen und Durchfahrtsverbote im Reuterkiez. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Verkehrssituation zu beruhigen und die Unfallzahlen zu senken. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass diese Anordnungen rechtmäßig sind und Teil eines umfassenden Verkehrskonzepts darstellen. Anwohner konnten mit ihrem Eilantrag gegen die Maßnahmen nicht durchdringen, da die die Gefahrenlage ausreichend berücksichtigt haben.

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