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BayVGH bestätigt Fortbestand des Planfeststellungsbeschlusses für dritte Startbahn in München
München () – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 30. Juli bestätigt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München nicht im März 2026 erlischt. Das Gericht wies damit Klagen gegen die Feststellung der Regierung von Oberbayern ab, die einen Beginn der Bauarbeiten bescheinigt hatte.
Die schriftlichen Urteilsgründe wurden nun veröffentlicht.
Das Gericht führte aus, dass mit der Durchführung des Plans bereits begonnen worden sei. Dazu zählten der Erwerb von rund 70 Hektar Land sowie bereits fertiggestellte Baumaßnahmen wie ein 1,8 Kilometer langer S-Bahn-Tunnel und Teile des Vorfelds.
Insgesamt seien bereits über 270 Millionen Euro investiert worden. Ein von den Klägern befürchtetes ‚ewiges Baurecht‘ bestehe jedoch nicht.
Gegen das Urteil können die Kläger innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Zu den Klägern gehören eine Umweltvereinigung, vom Fluglärm betroffene Kommunen und Grundstückseigentümer. Der BayVGH betonte, dass der 2011 gefasste Gesellschafterbeschluss zur Umsetzung des Projekts weiterhin gelte, auch wenn politische Diskussionen darüber andauern.
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| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Fluggasttreppen am Flughafen München |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?
Im Artikel kommen keine vollständigen Namen von Personen vor.
Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Regierung von Oberbayern, Bundesverwaltungsgericht, Umweltvereinigung
Wann ist das Ereignis passiert?
Das Datum des beschriebenen Ereignisses ist der 30. Juli.
Wo spielt die Handlung des Artikels?
München, Flughafen München
Worum geht es in einem Satz?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Plan für den Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München bis 2026 gültig bleibt und wies Klagen von Umweltverbänden und betroffenen Kommunen ab, obwohl gegen das Urteil Beschwerde möglich ist.
Was war der Auslöser für den Vorfall?
Der Hintergrund für das beschriebene Ereignis ist der geplante Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München, der durch Klagen von Umweltvereinigungen sowie betroffenen Kommunen und Grundstückseigentümern angefochten wurde. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht erlischt, da bereits mit den baulichen Vorbereitungen begonnen wurde und erhebliche Investitionen getätigt wurden.
Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?
Im Artikel wird darauf hingewiesen, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen gegen den Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München abgewiesen hat, obwohl weiterhin politische Diskussionen über das Projekt bestehen. Die Kläger, darunter Umweltvereinigungen und betroffene Kommunen, haben nun die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Welche Konsequenzen werden genannt?
Die Folgen oder Konsequenzen, die im Artikel erwähnt werden, sind:
Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses, keine Erledigung im März 2026, Abweisung der Klagen, Beginn der Bauarbeiten bereits erfolgt, Investitionen von über 270 Millionen Euro, kein 'ewiges Baurecht', Möglichkeit der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, anhaltende politische Diskussionen.
Gibt es bereits eine Stellungnahme?
Im Artikel wird keine direkte Stellungnahme oder Reaktion einer Person oder Organisation zitiert. Es wird lediglich erwähnt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof betont hat, dass der Gesellschafterbeschluss von 2011 zur Umsetzung des Projekts weiterhin gilt, trotz der laufenden politischen Diskussionen.
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