Bundesregierung weiter für "geschlechtergerechte Sprache"

Bundesregierung weiter für "geschlechtergerechte Sprache"

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Gesellschaftliche Debatte über Sprache in Berlin

Berlin () – Nach dem Gender-Urteil im Fall einer Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) verteidigt die Bundesregierung die sogenannte „geschlechtergerechte Sprache“. Deren Verwendung in der Amtssprache sei „selbstverständlich“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Freitag auf Anfrage der . Das gelte nicht erst seit dieser Legislaturperiode.

Den Ausführungen zufolge sieht die Bundesregierung allerdings einen klaren Unterschied zur sogenannten „Gendersprache“ mit Sternchen oder Doppelpunkt. Im Gegensatz zu „geschlechtergerechter Sprache“, worunter die Bundesregierung Doppelnennungen wie „Kolleginnen und Kollegen“ versteht, dürften nämlich in der Amtssprache des Kanzleramts „und der meisten Ministerien“ keine Sonderzeichen innerhalb von Wörtern verwendet werden. Das stehe auch im Einklang mit Empfehlungen des Deutschen Rechtschreibrates, sagte der stellvertretende Regierungssprecher.

Das zuständige Bundesverkehrsministerium verwies darauf, dass es im Fall der Kündigung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt angeblich „nicht ums Gendern“ gegangen sei. Außerdem sei es „ein Arbeitsgerichtsprozess, zu dem wir uns nicht äußern werden“, sagte ein Sprecher auf Anfrage der .

Im konkreten Fall war der Strahlenschutzbeauftragten des Bundesamtes für Seeschifffahrt durch die Bundesbehörde gekündigt worden, weil sie in einem amtlichen Dokument, der Strahlenschutzanweisung, nicht durchgängig „geschlechtergerechte Sprache“ verwenden wollte – was im konkreten Fall bedeutete: entweder geschlechtsneutrale Formulierungen verwenden oder beide Geschlechter nennen. Stattdessen verwendete sie nach eigener Aussage zum Beispiel den Begriff des „Strahlenschutzbeauftragten“ – also ihre eigene Funktion – im Generischen Maskulinum. Daraufhin mahnte das Bundesamt sie zweimal ab und sprach schließlich eine fristlose Kündigung aus.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) hatte die Bundesbehörde wie schon die Vorinstanz mit der Kündigung abblitzen lassen, allerdings nicht weil eine entsprechende Vorgabe durch den Arbeitgeber nicht zulässig sei. Vielmehr habe das Gendern, bzw. das Verwenden „geschlechtergerechter Sprache“, nicht zum Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiterin gehört. Grundsätzlich seien entsprechende Dienstanweisungen durchaus zulässig und auch zu befolgen, ließ das Gericht durchblicken.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie heißen die Personen in diesem Beitrag?

Steffen Meyer

Welche Organisationen oder Institutionen werden genannt?

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Bundesregierung, Deutscher Rechtschreibrat, Bundesverkehrsministerium, Landesarbeitsgericht (LAG)

Wann ist das Ereignis passiert?

Nicht erwähnt

Wo spielt die Handlung des Artikels?

Berlin

Worum geht es in einem Satz?

Die Bundesregierung verteidigt die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in der Amtssprache, unterscheidet jedoch zwischen dieser und der Gendersprache mit Sonderzeichen, während die Kündigung einer Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschifffahrt wegen unzureichender Anwendung von geschlechtergerechter Sprache rechtlich zulässig war, da das Gericht feststellte, dass dies nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehörte.

Was war der Auslöser für den Vorfall?

  • Kündigung einer Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschifffahrt
  • Streit um Verwendung geschlechtergerechter Sprache
  • Mitarbeiterin verwendete generisches Maskulinum
  • Abmahnungen aufgrund fehlender geschlechtergerechter Sprache
  • Gerichtsurteile wiesen auf Zulässigkeit von Dienstanweisungen hin

Wie hat die Öffentlichkeit oder Politik reagiert?

  • Bundesregierung verteidigt geschlechtergerechte Sprache
  • Verwendung in Amtssprache sei selbstverständlich
  • Unterscheidung zwischen geschlechtergerechter Sprache und Gendersprache (Sternchen/Doppelpunkt)
  • Keine Sonderzeichen in der Amtssprache laut Kanzleramt und meisten Ministerien
  • Empfehlungen des Deutschen Rechtschreibrates unterstützt diese Ansicht
  • Bundesverkehrsministerium äußert sich nicht konkret zu Kündigung
  • Kündigung im Fall nicht wegen Gendern, sondern anderer Gründe laut Ministerium
  • Gericht stellt fest, dass Gendern nicht Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiterin war
  • Dienstanweisungen über geschlechtergerechte Sprache sind zulässig und beachtenswert

Welche Konsequenzen werden genannt?

  • Verteidigung der geschlechtergerechten Sprache durch die Bundesregierung
  • Unterschied zwischen geschlechtergerechter Sprache und Gendersprache
  • Keine Verwendung von Sonderzeichen in der Amtssprache
  • Hinweis auf Empfehlungen des Deutschen Rechtschreibrates
  • Kündigung nicht im Zusammenhang mit Gendern
  • Arbeitsgerichtsprozess bleibt unbeantwortet
  • Geschlechtergerechte Sprache im Zuständigkeitsbereich nicht relevant
  • Dienstanweisungen zur Sprachverwendung sind zulässig und müssen befolgt werden

Gibt es bereits eine Stellungnahme?

Ja, im Artikel wird eine Stellungnahme zitiert. Der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer sagte, die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in der Amtssprache sei "selbstverständlich".

Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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